Beschlussvorlage - 2023/0541/680
Grunddaten
- Betreff:
-
Validierung der Messrichtlinie zur Erhebung von Starkverschmutzerzuschlägen in der Kreisstadt Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 680 - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
- Bearbeiter:
- Julia Antony
- Bericht erstattet:
- Herr Orschekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Werksausschuss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
14.12.2023
|
Sachverhalt
Anfang 2023 wurde dem Stadtrat erstmals das erarbeitete Konzept zur Erhebung der Starkverschmutzerzulage (SVZ) vorgestellt.
Im Laufe des Jahres 2023 wurden die Großfirmen über die Tatsache einer möglichen Einführung unterrichtet. Es wurden gemeinsame Termine mit den Firmen, dem LUA und der SeH durchgeführt, die die Abwassersituation erneut beleuchtet und Optimierungsmöglichkeiten verifiziert.
Einige Firmen nutzten die Möglichkeit und die Zeit des laufenden Jahres, um ihr Abwasservorbehandlungskonzept zu überarbeiten und zu verbessern.
Die Verabschiedung der Messrichtlinie dient der Verbindlichkeit und Rechtssicherheit der erhobenen Werte durch das in der Richtlinie festgelegte Verfahren und des ggf. später darauf aufbauenden Gebührenzuschlags.
Die SVZ ermittelt sich über einen repräsentativen Jahreswert der einzelnen Schmutzparameter. Die Grundgesamtheit wird dabei durch alle Messungen bei einem Betrieb innerhalb eines Kalenderjahres gebildet.
Die für die Validierung der SVZ erforderlichen Daten sollen im Jahr 2024 erhoben werden. Ende 2024 werden unter Berücksichtigung der ermittelten Daten dem Stadtrat die Messergebnisse vorgestellt und die Einführung der SVZ zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Grenzwerte zur Ermittlung der SVZ orientieren sich an den bereits geltenden Grenzwerten der Abwassersatzung und bildet diese sinngemäß ab.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
701 kB
|