Beschlussvorlage - 2023/0544/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stelle der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters wird in der als Anlage beigefügten Fassung auf der Internetseite der Kreisstadt Homburg und in der „Saarbrücker Zeitung“ als auch im „Pfälzischen Merkur“ öffentlich ausgeschrieben.

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Sachverhalt

Nach Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist die Stelle der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Homburg zum 01. Oktober 2024 neu zu besetzen.

Nach § 55 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) ist die Stelle der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters spätestens drei Monate vor der Wahl öffentlich auszuschreiben.

 

Die Oberste Kommunalaufsichtsbehörde hat im Benehmen mit der Kreisstadt Homburg als Wahltag den 09. Juni 2023 festgesetzt. An diesem Tag werden auch die allgemeinen Kommunal- und Europawahlen, als auch die Direktwahl der Landrätin / des Landrates des Saarpfalz-Kreises stattfinden.

 

Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kreisstadt Homburg nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat keiner der Bewerberinnen/Bewerber diese Mehrheit erhalten, erfolgt eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern ein, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl wird am 23. Juni 2024 stattfinden.

 

Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B5. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe B6 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit als Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister durch Beschluss des Stadtrates möglich.

 

Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter gewährt; diese beträgt 307 EUR.

 

Zur Teilnahme an der Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister ist neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder als Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Der Gemeindewahlleiter wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf der Internetseite der Kreisstadt Homburg, welche als Bekanntmachungsorgan bestimmt ist, auffordern.

 

Die öffentliche Stellenausschreibung soll darüber hinaus überörtlich in der „Saarbrücker Zeitung“ und im „Pfälzischen Merkur“ erfolgen. Der zu beschließende Text der Stellenausschreibung ist als Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten für die Stellenausschreibung werden nachgereicht.

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