Beschlussvorlage - 2023/0551/200
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlung für die Sanierung bzw. Erneuerung des Kunstrasenplatzes am Waldstadion
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 200 - Haushaltsangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Michael Braß
- Beteiligt:
- 650 - Hochbau
- Bericht erstattet:
- Braß, Michael und Ecker, Roland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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14.12.2023
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Sachverhalt
Bei der Begehung des Kunstrasenplatzes am Waldstadion durch die Hochbauabteilung und das Schul- und Sportamt, Herr Geörg, Herr Schackmar und Herr Kuhlgatz in Begleitung der Stadionwarte Herr Fieger und Herr Biewer, wurde festgestellt, dass die Anlage irreparabel beschädigt ist.
Die entsprechenden Aktenvermerke liegen in der Beschlussvorlage bei.
Eine Sanierung bzw. Erneuerung der Anlage ist insoweit dringlich vorzunehmen.
Im kommenden Haushaltsplan 2024 war eine Sanierung bzw. Erneuerung erst in der mittelfristigen Finanzplanung des Jahres 2025 vorgesehen.
Nach der aktuellen Feststellung ist es notwendig, unverzüglich die Baumaßnahme in die Wege zu leiten. Insbesondere aufgrund der finanziell erforderlichen Co-Finanzierung durch das Land und die Sportplanungskommission muss ein Haushaltsansatz noch im laufenden Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann auch ein entsprechender Zuschussantrag beim Land und der Sportplanungskommission eingereicht werden.
Erst nach der Erteilung des Zuschussbescheides durch den Zuschussgeber bzw. einem bewilligten vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann das erforderliche Ausschreibungsverfahren begonnen werden.
Die Hochbauabteilung hat die aufzuwendenden Kosten aktuell in Höhe von knapp 513.000,00 EUR brutto beziffert.
Für die Co-Finanzierung wird mit einer Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 270.000,00 EUR kalkuliert. Für den zusätzlichen Zuschuss durch die Sportplanungskommission wird mit weiteren 50.000,00 EUR gerechnet.
Insoweit stehen dann außerplanmäßig Einzahlungen in einer Gesamthöhe von 320.000,00 EUR zur Gegenfinanzierung zur Verfügung.
Der städtische Anteil wird in Höhe von 200.000,00 EUR angesetzt.
Die restliche Gegenfinanzierung wird durch Minderausgaben im Bereich Grundschulen, Einbau von Raumlüftungsanlagen (Maßnahme 222) ermöglicht, da diese Maßnahme im laufenden Jahr 2023 abgeschlossen wurde und noch entsprechende Restmittel vorhanden sind.
Insgesamt sind daher außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 520.000,00 EUR zu bewilligen.