Beschlussvorlage - 2023/0562/650

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Abschluss der Angebotsverhandlungen, Prüfung und Wertung der Angebote wird das Gewinnerbüro des Wettbewerbsverfahren mit den weiterführenden Planungen gem. HOA und den Leistungsphasen 1 bis 9 beauftragt.
 

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Sachverhalt

Nachdem der Zuschussgeber (Bundesförderung rd. 90%) die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens bestimmt hatte, wurde das Fachbüro für Stadt- und Umweltplanung
„agsta- Umwelt GmbH“ aus Völklingen für die Vorbereitung und Durchführung eines einstufigen Realisierungswettbewerbs beauftragt.
Nachdem die erstellten Auslobungsunterlagen mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sowie mit der Fachaufsicht Bundesbau und der Architektenkammer des Saarlandes abgestimmt waren, wurde die Wettbewerbs- Jury aus folgenden Personen gebildet:

Fachpreisrichter:
Prof. Dr. Sascha Henninger, TU- Kaiserslautern (Jury- Vorsitz)
Dieter Pfrommer, Landschaftsarchitekt, Stuttgart
Peter Glaser, Landschaftsarchitekt Homburg
Frank Missy, Michael Banowitz, Roland Ecker/ Stadtverwaltung

Sachpreisrichter:
Nicole Müller- Finke, BBSR, Bonn
Manfred Rippel, Beigeordneter
Yvette Stoppiera, Beigeordnete
Raimund Konrad, Beigeordneter
Volker Willig, Stadtverwaltung

Ständig anwesende Person:
Thomas Müller, Stadtverwaltung

Der Beginn des Teilnahmewettbewerbs wurde mit der Veröffentlichung der abgestimmten  Auslobungsunterlagen am 23.05.2023 gestartet.

Am 17.07.2023 fand ein Kolloquium für die interessierten  Teilnehmer vor Ort statt.

Die Abgabe der fertigen Wettbewerbsbeiträge erfolgte am 19.09.2023 beim Büro agsta Umwelt GmbH.

Insgesamt wurden vier Arbeiten eingereicht und zur Teilnahme zugelassen.
Alle beteiligten Planungsbüros haben sich dabei intensiv mit den Anforderungen, definierten Zielen und Vorgaben der  Auslobungsunterlagen beschäftigt.

Das Preisgericht legte in seiner Sitzung am 19. Oktober 2023 nach mehreren Rundgängen und Fachdiskussionen zur Beurteilungen der Arbeiten die Rangfolge der anonymisierten Wettbewerbsbeiträge einstimmig fest.

Gemäß den Grundsätzen der anzuwendenden Richtlinie für Planungs- Wettbewerbe (RPW)
wurde die im Verfahren festgesetzte Wettbewerbssumme von 60.000 Euro (netto) aufgeteilt in eine  Preisgeldsumme von 30.000 Euro und in eine Summe für die Grundhonorierung von weiteren 30.000 Euro.

Die so definierte Preisgeldsumme wurde dabei auf die zuvor festgelegten Ränge wie folgt verteilt:
1. Preis = 15.000 Euro
2. Preis =   8.000 Euro
3. Preis =   3.500 Euro

Die Summe der Grundhonorare wurde wie folgt verteilt:
1. Rang mit Tarnzahl 1001 = 1. Preis (HDK Dutt & Kist GmbH, Saarbrücken)
     = 13.000 Euro
2. Rang mit Tarnzahl 1004 = 2. Preis ( 3:0 Landschaftsarchitektur, Wien)
     = 7.874 Euro
3. Rang mit Tarnzahl 1003 = Ankauf (lohrberg stadtlandschaftsarchitektur,
    Stuttgart)    = 4.563 Euro
4. Rang mit Tarnzahl 1002 = Ankauf (CS Carlos Stuckert Landschaftsarchitekt,
    Saarlouis)    = 4.563 Euro

Darüber hinaus empfiehlt das Preisgericht abschließend den 1. Preisträger mit
der Aufgabe der weiteren Planungsleistungen zu betrauen.

Zusätzlich zu der ausgesprochenen Empfehlung des Preisgerichts werden in der aktuellen „Angebotsphase“ die Honorarangebote des 1. und 2. Preisträgers angefordert um eine entsprechende Vergleichbarkeit der Honoraransätze und Auftragssicherheit gewährleisten zu können.

Die Honorarverhandlungen wurden auf den 10. Januar 2024 festgelegt.

Nach Abschluss der Honorarverhandlungen, Prüfung und Wertung der Angebote soll die Beauftragung des ausgewählten Planungsbüros zeitnah erfolgen damit die umfangreiche Ausführungsplanung mit dem Ziel der Baurealisierung ebenfalls zeitnah im kommenden Jahr gestartet werden kann.


Laut 1. Änderungsbescheid zum Zuwendungsbescheid vom 18. August 2023 ist das Projekt bis zum 31.12.2025 abzuschließen.

Über das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens und der Beauftragung wird in
der danach folgenden Gremienrunde berichtet.

Die Arbeiten der Wettbewerbsteilnehmer werden ab 18.Dezember 2023 im Foyer des Rathauses für jedermann zugänglich öffentlich ausgehängt.

 

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Finanz. Auswirkung

60.000 Euro (Netto)  = 71.400 Euro (Brutto)

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