Beschlussvorlage - 2023/0566/40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufhebung des Beschlusses vom 06. Oktober 2022 bezüglich dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Saarpfalz-Kreis über eine Zusammenarbeit im Bereich der IT-Dienstleistungen im Rahmen der Medienausleihe und Abschluss der vorliegenden neu gefassten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Saarpfalz-Kreis.

 

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Sachverhalt

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 06. Oktober 2022 den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Saarpfalz-Kreis über eine Zusammenarbeit im Bereich der IT-Dienstleistungen im Rahmen der Landesweiten Systematischen Medienausleihe beschlossen.

Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die iPads der Grundschüler/innen in gleicher Art und Weise genutzt werden können wie die Endgeräte im Sekundarbereich. Diese Organisation wurde von Seiten des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) so vorgegeben. Allen Schüler/innen der 3. und 4. Klassenstufen der Grundschulen sollten mit einem persönlichen, mobilen Endgerät ausgestattet werden und die Geräte sollten von den Schüler/innen zum Lernen mit nach Hause genommen werden.

 

Im Laufe des Jahres 2023 hat das MBK eine strategische Anpassung vorgenommen, wonach nunmehr an die Grundschüler/innen der 3. Und 4. Klassen saarlandweit überwiegend digitale Endgeräte ausgegeben werden, die in der Schule verbleiben müssen. Aus diesem Grund wurden die unterzeichneten IKZ-Verträge bisher zurückgehalten und nicht an das Landesverwaltungsamt zur Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes übermittelt. Die unterzeichneten Verträge sind daher nicht wirksam.

 

Hier die Änderungen:

  1. Die Schulen können zwischen 3 Modellen wählen:
  • Modell 1: eng schulgebunden – anonymer Nutzer; Gerät verbleibt in der Schule
  • Modell 2: eng schulgebunden – personalisierter Nutzer; Gerät verbleibt in der Schule
  • Modell 3: schulgebunden – personalisierter Nutzer; Gerät wird mit nach Hause genommen

(Die Homburger Grundschulen haben sich für Modell 1 entschieden)

 

  1. Kosten:

Sollte es nach Auslaufen des Förderprogrammes keine Regelung über eine Anschlussfinanzierung durch das MBK geben, müssen die entstehenden Personal- und Sachkosten auf Basis der aktuellen Schülerzahlen der Klassenstufen 3 und 4 verursachergerecht auf den Entleiher umgelegt werden. Für die in § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 angegebenen Dienstleistungen hat der Entleiher (Kreisstadt Homburg) an den Saarpfalz-Kreis eine angemessene Entschädigung zu zahlen:

Bei Wahl von Modell 1 entstehen dem Entleiher (Kreisstadt Homburg) im ersten Abrechnungsjahr IT-Kosten in Höhe von 64,14 € je Schüler.

Aufgrund dieser Änderungen muss der IKZ-Vertrag neu beschlossen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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