Beschlussvorlage - 2023/0566/40
Grunddaten
- Betreff:
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Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Saarpfalz-Kreis über eine Zusammenarbeit im Bereich der IT-Dienstleistungen im Rahmen der Medienausleihe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 - Bildung und Sport
- Bearbeiter:
- Sabrina Zwing
- Bericht erstattet:
- Schackmar, Daniel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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14.12.2023
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Beschlussvorschlag
Aufhebung des Beschlusses vom 06. Oktober 2022 bezüglich dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Saarpfalz-Kreis über eine Zusammenarbeit im Bereich der IT-Dienstleistungen im Rahmen der Medienausleihe und Abschluss der vorliegenden neu gefassten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Saarpfalz-Kreis.
Sachverhalt
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 06. Oktober 2022 den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Saarpfalz-Kreis über eine Zusammenarbeit im Bereich der IT-Dienstleistungen im Rahmen der Landesweiten Systematischen Medienausleihe beschlossen.
Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die iPads der Grundschüler/innen in gleicher Art und Weise genutzt werden können wie die Endgeräte im Sekundarbereich. Diese Organisation wurde von Seiten des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) so vorgegeben. Allen Schüler/innen der 3. und 4. Klassenstufen der Grundschulen sollten mit einem persönlichen, mobilen Endgerät ausgestattet werden und die Geräte sollten von den Schüler/innen zum Lernen mit nach Hause genommen werden.
Im Laufe des Jahres 2023 hat das MBK eine strategische Anpassung vorgenommen, wonach nunmehr an die Grundschüler/innen der 3. Und 4. Klassen saarlandweit überwiegend digitale Endgeräte ausgegeben werden, die in der Schule verbleiben müssen. Aus diesem Grund wurden die unterzeichneten IKZ-Verträge bisher zurückgehalten und nicht an das Landesverwaltungsamt zur Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes übermittelt. Die unterzeichneten Verträge sind daher nicht wirksam.
Hier die Änderungen:
- Die Schulen können zwischen 3 Modellen wählen:
- Modell 1: eng schulgebunden – anonymer Nutzer; Gerät verbleibt in der Schule
- Modell 2: eng schulgebunden – personalisierter Nutzer; Gerät verbleibt in der Schule
- Modell 3: schulgebunden – personalisierter Nutzer; Gerät wird mit nach Hause genommen
(Die Homburger Grundschulen haben sich für Modell 1 entschieden)
- Kosten:
Sollte es nach Auslaufen des Förderprogrammes keine Regelung über eine Anschlussfinanzierung durch das MBK geben, müssen die entstehenden Personal- und Sachkosten auf Basis der aktuellen Schülerzahlen der Klassenstufen 3 und 4 verursachergerecht auf den Entleiher umgelegt werden. Für die in § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 angegebenen Dienstleistungen hat der Entleiher (Kreisstadt Homburg) an den Saarpfalz-Kreis eine angemessene Entschädigung zu zahlen:
Bei Wahl von Modell 1 entstehen dem Entleiher (Kreisstadt Homburg) im ersten Abrechnungsjahr IT-Kosten in Höhe von 64,14 € je Schüler.
Aufgrund dieser Änderungen muss der IKZ-Vertrag neu beschlossen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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353,4 kB
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