Beschlussvorlage - 2024/0004/50

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der bestehende Nutzungsvertrag zwischen der Kreisstadt Homburg und dem Internationalen Bund für die Räumlichkeiten Karlstr. 25 wird verlängert. 

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Sachverhalt

MIt Umzug des Stadtmitteprojekts "2nd HOMe" vom Alten Rathaus in der Kaiserstr. 41 in die Karlstr. 25 wurde 2018 zwischen der Kreisstadt Homburg und dem Eigentümer des Anwesens Karlstr. 25, Herrn Volker Käufling, ein Mietvertrag (gültig bis 14.07.2024) abgeschlossen, der die Kreisstadt Homburg zur Untervermietung berechtigt. Ein Nutzungsvertrag wurde dafür mit dem Internationalen Bund über die Räumlickeiten geschlossen, der bis zum 31.12.23 Gültigkeit hatte.

Da der Kooperations- und Fördervertrag zwischen der Kreisstadt Homburg und dem Internationalen Bund für den Betrieb des Stadtmitteprojekts "2nd HOMe" zwischenzeitlich bis 31.12.2026 verlängert wurde, muss der Nutzungsvertrag für die Räumlichkeiten verlängert werden. Gegenstand des Vertrages ist die Fortsetzung ab dem 1.1.24 bis zum 14.07.2024.

Das Nutzungsverhältnis verlängert sich um jeweils ein Jahr, also bis zum 14.07.2025, wenn er nicht von einem Vertragsteil mit einer Frist von 6 Monaten zu seinem Ablauftermin gekündigt wird.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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