Beschlussvorlage - 2023/0518/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch wird erteilt.

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Solarparks vor. Das

Planungsgebiet liegt direkt westlich einer DB-Fernverkehrsstrecke in der Gemarkung Homburg und umfasst eine Größe von etwa 30.000 m². In der Anlage wurde eine Baubeschreibung seitens der Projektplaner beigefügt, in welcher unter anderem die Zuwegung, Komponenten und die allgemeine Planung thematisiert wird.

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Hierbei zählen PV-Anlagen zu den privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs.1 Nr. 8b.

Dabei ist die Nutzung solarer Strahlungsenergie unter anderem dann zulässig, wenn sie sich „auf einer Fläche längs von Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn“ befindet.

Der Solarpark erfüllt beide Zulässigkeitsvoraussetzungen, da nördlich des Vorhabens Schienenwege mit zwei Hauptgleisen verlaufen und sich jede PV-Anlage innerhalb der genannten 200m befinden. Da öffentliche Belange nicht entgegenstehen sowie eine ausreichende Erschließung für das Bauvorhaben geplant ist spricht seitens 610 nichts gegen das Bauvorhaben. Im Anhang ist noch eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer des Saarlands zu finden, welche den gewählten Standort als Bedenklich definiert. Diese Stellungnahme ist allerdings nicht als Verbindlichkeit zu berücksichtigen, da die Kammer keine Kompetenzen einer Rechts- oder Fachaufsichtsbehörde beinhaltet.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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