Beschlussvorlage - 2023/0571/610
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Universitätskliniken, Teilbereich 3", Gemarkung Homburg, hier: Aufstellungsbeschluss und Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Bericht erstattet:
- Herr Banowitz, Büro Kernplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.02.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzugsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 3“ wird beschlossen
- Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 3“ wird gebilligt
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen
Sachverhalt
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Universitätsklinikum“ sowie von Waldflächen, um die Erweiterung und zukünftige Entwicklung des Universitätsklinikums planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan überwiegend ein Sondergebiet bzw. geplantes Sondergebiet „Klinik“ sowie Flächen für die Forstwirtschaft (u. a. Aufforstungsflächen) dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 3“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 34,1 ha.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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8,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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