Beschlussvorlage - 2024/0049/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung des Erfrischungsgeldes für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer anlässlich der Europa- und Kommunalwahl 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Janine Petri
- Beteiligt:
- 20 - Kämmerei
- Bericht erstattet:
- Frau Puchner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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21.03.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 10 Abs. 2 Europawahlordnung kann den Mitgliedern des Wahlvorstandes für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von
• je 35 € für den Vorsitzenden und
• je 25 € für die übrigen Mitglieder
gewährt werden.
Eine Abweichung hiervon durch die Gemeinde ist möglich. Mehrkosten, die dadurch eventuell entstehen, sind nicht erstattungsfähig und von der Kommune zu tragen.
Bereits seit 2017 wird jeder Wahlhelferin/jedem Wahlhelfer der Kreisstadt Homburg bei Europa- und Kommunalwahlen als auch Bundestagswahlen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € gewährt.
Da jede Tätigkeit im Wahlvorstand zum reibungslosen Ablauf der Wahl beiträgt, sollte jede ausgeübte Wahlhelfertätigkeit eine gleiche Wertschätzung seitens der Wahlbehörde erfahren. Daher soll jeder Wahlhelferin und jedem Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld wiederum in Höhe von 35 € gewährt werden.
Dies trägt auch zur Gewinnung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bei.
Im Rahmen einer erforderlich werdenden Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Homburg und/oder der Landrätin/des Landrates des Saarpfalz-Kreises gibt es keine Rechtsgrundlage für die Zahlung eines Erfrischungsgeldes, da das saarländische Kommunalwahlgesetz ein solches nicht vorsieht. Ein bei der Stichwahl gezahltes Erfrischungsgeld muss somit gänzlich von der Gemeinde getragen werden.
Es wird vorgeschlagen, auch für eine eventuell durchzuführende Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters und/oder Stichwahl der Landrätin/des Landrates am 23. Juni 2024 jeder Wahlhelferin und jedem Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € zu gewähren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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289,5 kB
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