Beschlussvorlage - 2024/0049/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Kreisstadt Homburg erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit sowohl bei der Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 als auch bei einer eventuell stattfindenden Stichwahl am 23. Juni 2024 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 €.

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Sachverhalt

Gemäß § 10 Abs. 2 Europawahlordnung kann den Mitgliedern des Wahlvorstandes für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von

• je 35 € für den Vorsitzenden und

• je 25 € für die übrigen Mitglieder

gewährt werden.

 

Eine Abweichung hiervon durch die Gemeinde ist möglich. Mehrkosten, die dadurch eventuell entstehen, sind nicht erstattungsfähig und von der Kommune zu tragen.

 

Bereits seit 2017 wird jeder Wahlhelferin/jedem Wahlhelfer der Kreisstadt Homburg bei Europa- und Kommunalwahlen als auch Bundestagswahlen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € gewährt.

 

Da jede Tätigkeit im Wahlvorstand zum reibungslosen Ablauf der Wahl beiträgt, sollte jede ausgeübte Wahlhelfertätigkeit eine gleiche Wertschätzung seitens der Wahlbehörde erfahren. Daher soll jeder Wahlhelferin und jedem Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld wiederum in Höhe von 35 € gewährt werden.

Dies trägt auch zur Gewinnung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bei.

 

Im Rahmen einer erforderlich werdenden Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Homburg und/oder der Landrätin/des Landrates des Saarpfalz-Kreises gibt es keine Rechtsgrundlage für die Zahlung eines Erfrischungsgeldes, da das saarländische Kommunalwahlgesetz ein solches nicht vorsieht. Ein bei der Stichwahl gezahltes Erfrischungsgeld muss somit gänzlich von der Gemeinde getragen werden.

 

Es wird vorgeschlagen, auch für eine eventuell durchzuführende Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters und/oder Stichwahl der Landrätin/des Landrates am 23. Juni 2024 jeder Wahlhelferin und jedem Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € zu gewähren.

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Finanz. Auswirkung

Entstehende Mehrkosten können der Anlage entnommen werden.

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Anlagen

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