Beschlussvorlage - 2024/0066/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahme gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen
  2. Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Freizeit und Naherholung – Camping, Wochenendplätze und Kleinwochenendhäuser Königsbruch“ wird beschlossen. Die Begründung inkl. Anlagen wird gebilligt
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Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 21.06.2018 die Aufstellung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freizeit und Naherholung – Campingplatz, Wochenendplätze und Kleinwochenendhäuser Königsbruch“ beschlossen.

 

Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstel­lung eines Sondergebietes, um die Weiter­entwicklung des Campingplatzes Königs­bruch hin zu einem Wochenend- und Cam­pingplatzgebiet planerisch vorzubereiten. Außerdem werden die im Plangebiet ge­legenen Waldflächen dargestellt, die als Waldrand mit Waldsaum ausgestaltet wer­den sollen. Des Weiteren werden die Gren­zen der Schutzgebiete aufgenommen. 

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 08.10.2020 bis einschließlich 06.11.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden frühzeitig an der Planung beteiligt.

 

Am 30.03.2023 wurde der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom Stadtrat beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 25.05.2023 bis einschließlich 29.06.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 17.05.2023 an der Planung beteiligt.

 

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit liegen dem Stadtrat mit dem in den beiden beiliegenden Beschlussvorlagen dargestellten Ergebnis zur Abwägung vor.

 

Der Stadtrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß den beiliegenden Beschlussvorlagen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

 

Der Stadtrat beschließt gem. § 6 Abs. 5 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freizeit und Naherholung – Campingplatz, Wochenendplätze und Kleinwochenendhäuser Königsbruch“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

 

Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Erteilung der Genehmigung ist gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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