Beschlussvorlage - 2024/0067/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.
  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Freizeit und Naherholung – Campingplatz, Wochenendplätze und Kleinwochenendhäuser Königsbruch“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung inkl. Anlagen wird gebilligt.
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Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 21.06.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freizeit und Naherholung – Campingplatz, Wochenendplätze und Kleinwochenendhäuser Königsbruch“ beschlossen.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um den Campingplatz Königsbruch zu ordnen und langfristig zu sichern.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 20.03.2019 bis einschließlich 23.04.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden frühzeitig an der Planung beteiligt.

 

Am 30.03.2023 wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom Stadtrat beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 25.05.2023 bis einschließlich 29.06.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 17.05.2023 an der Planung beteiligt.

 

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit liegen dem Stadtrat mit dem in den beiden beiliegenden Beschlussvorlagen dargestellten Ergebnis zur Abwägung vor.

 

Der Stadtrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlagen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Öffentlichkeit, den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen. Da mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben haben, kann gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird.

 

Der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freizeit und Naherholung – Campingplatz, Wochenendplätze und Kleinwochenendhäuser Königsbruch“ ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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