Beschlussvorlage - 2024/0065/610-0-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freizeit und Naherholung – Campingplatz, Wochenendplätze und Kleinwochenendhäuser Königsbruch“ in der Gemarkung Bruchhof-Sanddorf wird beschlossen

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 21.06.2018 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freizeit und Naherholung – Campingplatz, Wochenendplätze und Kleinwochenendhäuser Königsbruch“ beschlossen und am 30.03.2023 den Entwurf gebilligt.

 

Folgend liegt nun der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor, welcher bereits im Bauausschuss am 07.03.24 mehrheitlich empfohlen wurde.

 

Grundlage und Gegenstand des Vertrages ist das in Abs. 2 des Durchführungsvertrages beschriebene Vorhaben zur Herstellung von Camping- und Wochenendplätzen sowie zur Herstellung von Tiny-Häusern nach Maßgabe dieses Vertrags.

 

Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Durchführung des Vorhabens auf ihre Kosten.

 

Das Vertragsgebiet umfasst das im Lageplan (Anlage 1: Vertragsgebiet) gestrichelt umgrenzte Gebiet.

 

Im Durchführungsvertrag wurden in § 8 Abs. 3 noch weitere Vorgaben hinsichtlich der Entwässerung aufgenommen.

 

Die Anlage 8 (Dienstleistungsvertrag zwischen SaarForst Landesbetrieb und Campingplatz Königsbruch GmbH) wurde ergänzt. In diesem Vertrag geht es um die Entwicklung eines strukturierten Waldrandes.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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