Beschlussvorlage - 2024/0045/200-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Fernwärmeversorgung und der dafür erforderlichen Gestattung zur Grundstücksnutzung verlängert die Stadt mit den Stadtwerken Homburg GmbH, der Heizkraftwerk Homburg GmbH und der Iqony Energies GmbH (vormals STEAG New Energies GmbH) die Rahmenvereinbarung aus dem Gestattungsvertrag vom 31.03.2022 um weitere zwei Jahre.

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Sachverhalt

Die Stadtwerke Homburg GmbH und die Heizkraftwerk Homburg GmbH betreiben im Gebiet der Stadt Homburg ein Fernwärmeleitungsnetz und versorgen die angeschlossenen Grundstücke mit Heizenergie.

 

Das Leitungsnetz für die Fernwärmeversorgung verläuft zum größten Teil im Bereich der öffentlichen Verkehrsräume, dessen Straßenerhaltungslast der Stadt obliegt. Die maßgeblichen Grundstücke der öffentlichen Verkehrsräume liegen im Eigentum der Stadt.

 

Die Grundstücksnutzung war bereits durch Vertrag vom 31.03.2022 für weitere 20 Jahre verlängert worden.

 

Dabei war auch eine vertraglich zu Grunde liegende Rahmenvereinbarung für weitere 2 Jahre verlängert worden. Diese Vereinbarung endet jetzt zum 31.03.2024.

 

Inzwischen ist die Iqony Energies GmbH in die Rechtsnachfolge des bisherigen Vertragspartners STEAG New Energies GmbH eingetreten.

 

Auf Ersuchen der Stadtwerke Homburg GmbH und der Heizkraftwerk Homburg GmbH soll nun die Rahmenvereinbarung mit der Iqony Energies GmbH (vormals STEAG New Energies GmbH) und der Stadt um weitere 2 Jahre verlängert werden.

 

Begründung der Ergänzungsvorlage:

 

Im bisher noch unvollständigen Entwurf wurde der Absatz 1 der Vorbemerkungen durch eine ausführliche Darstellung der Rechtsparteien (Mutterkonzern / Tochtergesellschaften) der Iqony Energies GmbH ergänzt.

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Finanz. Auswirkung

 

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