Beschlussvorlage - 2024/0124/680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die überplanmäßige Auszahlung für die Finanzierung der BImschG - Lagerfläche gem. ErsatzbaustoffVO bis zur Höhe von 350.000 EUR wird bewilligt.

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Sachverhalt

Die im August 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung verpflichtet die Kommunen unter Anderem zur Vorhaltung geeigneter Zwischenlagerflächen für Erdmassen.

Die Lagerfläche muss dabei besonderen Anforderungen standhalten und bedarf einer BImSchG – Genehmigung.

Diese liegt dem LUA bereits vor und soll voraussichtlich im Frühjahr 2024 positiv beschieden werden.

 

Im Rahmen der Abstimmung mit dem LUA wurden an die Lagerfläche höhere Anforderungen gestellt, als vorab durch das beauftragte Ingenieurbüro angenommen. Auf Grund dessen erhöhen sich die voraussichtlichen Baukosten und Planungskosten um bis zu 350.000€.

 

Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Minderausgaben in dem Projekt „Erschließung Erdbeerland G9“, dessen Ausschreibungsergebnis auf Grund eines starken Bieterwettbewerbs günstiger als veranschlagt ausgefallen ist.

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Finanz. Auswirkung

Die Mittel sollen um 350.000€ erhöht und auf das Produkt 53805000 Maßnahme 410 Konto 783000 des Mandant 5 verschoben werden.

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