Beschlussvorlage - 2024/0124/680
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlung zur Finanzierung der Lagerfläche gem. ErsatzbaustoffVO
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 680 - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
- Bearbeiter:
- Julia Antony
- Bericht erstattet:
- Herr Orschekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werksausschuss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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16.05.2024
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Sachverhalt
Die im August 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung verpflichtet die Kommunen unter Anderem zur Vorhaltung geeigneter Zwischenlagerflächen für Erdmassen.
Die Lagerfläche muss dabei besonderen Anforderungen standhalten und bedarf einer BImSchG – Genehmigung.
Diese liegt dem LUA bereits vor und soll voraussichtlich im Frühjahr 2024 positiv beschieden werden.
Im Rahmen der Abstimmung mit dem LUA wurden an die Lagerfläche höhere Anforderungen gestellt, als vorab durch das beauftragte Ingenieurbüro angenommen. Auf Grund dessen erhöhen sich die voraussichtlichen Baukosten und Planungskosten um bis zu 350.000€.
Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Minderausgaben in dem Projekt „Erschließung Erdbeerland G9“, dessen Ausschreibungsergebnis auf Grund eines starken Bieterwettbewerbs günstiger als veranschlagt ausgefallen ist.
