Beschlussvorlage - 2024/0142/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Angebot der Windpark „Auf der Weißen Trisch“ GmbH zur Kommunalabgabe für den Windpark Homburg wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Die Windpark „Auf der Weißen Trisch“ GmbH betreibt am Standort Homburg Kirrberg einen Windpark mit vier Windkraftanlagen.

 

Nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen die Anlagebetreiber Gemeinden, die von der Errichtung der Anlagen betroffen sind, finanziell beteiligen. Zu diesem Zweck dürfen die Anlagenbetreiber den betroffenen Gemeinden Beträge durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung anbieten.

Der zulässige Betrag liegt bei 0,2 Cent pro Kilowattsunde tatsächlich eingespeister Strommenge.

 

Die Kreisstadt Homburg ist durch den Windpark Homburg (maßgeblicher Umkreis von 2,5 km am Standort) durch die Anlage 1 zu 56,77 v.H., durch die Anlage 2 zu 47,03 v.H., durch die Anlage 3 zu 55,94 v.H. und durch die Anlage 4 zu 65,21 v.H. betroffen.

 

Insoweit bietet die Windpark „Auf der Weißen Trisch“ GmbH der Kreisstadt Homburg an, rückwirkend ab dem 01.01.2024 jeweils anteilig eine Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde tatsächlich eingespeister Strommenge ohne Gegenleistung zu vergüten.

 

Die Kämmerei empfiehlt, dem Vertragsangebot zuzustimmen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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