Beschlussvorlage - 2024/0147/50
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung der Partnerschaft für Demokratie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 - Jugend, Senioren und Soziales und Integration
- Bearbeiter:
- Barbara Emser
- Bericht erstattet:
- Anette Weidler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss
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Vorberatung
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|
●
Erledigt
|
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Stadtrat
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Entscheidung
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16.05.2024
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Sachverhalt
Die „Partnerschaft für Demokratie“ der Kreisstadt Homburg ist ein Programm zur Förderung des lokalen Engagements für ein inklusives und demokratisches Zusammenleben. Sie wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert. Die Stadt Homburg nimmt bereits an der zweiten Förderphase des Programms teil (1. Förderphase: 2015-2019; 2. Förderphase: 2020-2024). Die aktuelle Förderphase endet zum 31.12.2024. Die neue Förderphase beginnt zum 01.01.2025 und ist auf eine Gesamtlaufzeit von acht Jahren ausgelegt, bei jährlicher Antragsstellung. Federführendes Amt innerhalb der Stadtverwaltung Homburg ist das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration / Kinder- und Jugendbüro. Das Amt stellt zur Durchführung des Programms 0,5 Personalstellen bereit.
Das Programm beinhaltet die Förderung und Beratung von lokalen und im Stadtgebiet Homburg wirkenden gemeinnützigen Vereinen, Einrichtungen und Trägern. Die gemeinnützigen Organisationen sollen dabei unterstützt werden, eigene Projekte zur Förderung des demokratischen Zusammenlebens und zur Arbeit gegen Extremismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Homburg umzusetzen. Zudem werden die Entwicklung nachhaltiger Strukturen und Netzwerke, sowie die Förderung der Jugendpartizipation unterstützt.
Zur Beratung und Organisation, zum inhaltlichen Transfer und zur Durchführung von Bildungsveranstaltungen wurde eine externe Koordinierungs- und Fachstelle eingesetzt. Diese ist im Adolf-Bender-Zentrum e.V. angesiedelt.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Die inhaltlichen Schwerpunkte der „Partnerschaft für Demokratie“ der Kreisstadt Homburg wurden bei der ersten Demokratiekonferenz 2015 mit über 50 Teilnehmenden aus Homburg erarbeitet und werden jährlich weiterentwickelt.
Diese sind aktuell
1. Förderung des Zusammenlebens in der vielfältigen Gesellschaft
2. Förderung von Demokratie und Menschenrechten
3. Engagement gegen Extremismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Beschlussgremium der Partnerschaft für Demokratie - Begleitausschuss:
Über die zu fördernden Projekte und weiteren Aktivitäten in der „Partnerschaft für Demokratie“ empfiehlt ein Begleitausschuss. Dieser ist mehrheitlich mit relevanten lokalen zivilgesellschaftlichen Akteuren aus den entsprechenden Themenfeldern sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung besetzt.
Bisherige Finanzierung (2015-2024):
Förderjahr |
Fördermittel BMFSFJ |
Eigenanteil Stadt |
2015 |
65.000 € |
0 € |
2016 |
80.000 € |
3.000 € |
2017 |
100.000 € |
1.000 € |
2018 |
100.000 € |
3.000 € |
2019 |
100.000 € |
2.000 € |
2020 |
99.000 € |
2.000 € |
2021 |
119.000 € |
2.000 € |
2022 |
99.000 € |
2.000 € |
2023 |
99.000 € |
2.000 € |
2024 |
99.000 € |
2.000 € |
insgesamt |
960.000 € |
19.000 € |
ab 2016 zzgl. Eigenanteile der Projektpartner i.d.R. 10 % der Fördersumme
Bisherige Umsetzung (01.01.2015 bis 11.04.2024):
· 119 geförderte Projekte von 36 verschiedenen gemeinnützigen Projektträgern
· 160 durchgeführte Veranstaltungen (Workshops, Weiterbildungen, Vorträge, Lesungen und Ausstellungen) für Kinder, Jugendliche, pädagogische Fachkräfte, Multiplikatoren und die allgemeine Öffentlichkeit
· Kontinuierliches Engagement von Jugendlichen im Jugendforum, die eigene Projekte umsetzen und Projekte weiterer engagierter Jugendlicher fördern (Gesamtbudget für Projekte von Jugendlichen: 81.000 €)
Weitere Planung:
Die „Partnerschaften für Demokratie“ sollen ab 2025 vom BMFSFJ weitergefördert werden (bis 2032). Die voraussichtliche Fördersumme beträgt maximal 140.000 €/Jahr. Das Interessensbekundungsverfahren voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2024. Daran schließt die offizielle Antragsstellung an.
