Beschlussvorlage - 2024/0136/610
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 27 Wohnungen und Tiefgarage, Pappelstraße 5, Gemarkung Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Artur Bomke
- Bericht erstattet:
- Michael Banowitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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02.05.2024
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Sachverhalt
Der Gemeinde liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 27 Wohnungen und Tiefgarage vor in der Pappelstraße vor. Das sich aktuell auf dem Grundstück befindende Einfamilienhaus sowie der Schuppen werden für das Neubauvorhaben abgerissen. Eine Beschreibung des Vorhabens seitens des Entwurfsverfassers, worin Informationen über die Planung, das Grundstück, die Grundstücksfläche sowie der Erschließung enthalten sind, ist bei den Anlagen zu finden.
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
Das Grundstück liegt nicht innerhalb des Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, sondern befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebau-ten Ortsteiles. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich somit über § 29 Baugesetzbuch (BauGB) nach § 34 BauGB.
Zulässigkeitsvoraussetzungen sind das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung sowie hinsichtlich Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, und die Sicherung der Erschließung. Bezüglich der Gebäudehöhe wurden die benachbarten Häuser vermessen und in einer Straßenansicht dargestellt – das geplante Gebäude fügt sich in Bezug auf die Höhe in die nähere Umgebung ein. Auch die anderen genannten Zulässigkeitsvoraussetzungen des §34 BauGB werden erfüllt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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988,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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520,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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837,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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7
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(wie Dokument)
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148,4 kB
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