Beschlussvorlage - 2024/0152/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) wird erteilt.

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt eine Anfrage zur Aufstellung und Betrieb von 12 Batterie- und Speicherkraftwerken in Containerbauweise mit drei Trafostationen, einer Übergabestation und zwei Wärmepumpen vor. Das Bauvorhaben befindet sich in der Gemarkung Homburg, grenzt jedoch genau an die Gemarkung von Bruchhof-Sanddorf. Das sich in der Kaiserslauterer Straße befindliche Umspannwerk soll durch das geplante Vorhaben im nördlichen Teil ergänzt werden. Eine Vorhabenbeschreibung seitens der Projektentwickler befindet sich im Anhang.

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

Das Grundstück liegt nicht innerhalb des Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, sondern befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich somit über § 29 Baugesetzbuch (BauGB) nach § 34 BauGB. Vorhaben, welche der öffentlichen Versorgung oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen, sind auch im Außenbereich nach § 35 BauGB privilegiert.

 

Zulässigkeitsvoraussetzungen sind das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung sowie hinsichtlich Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, und die Sicherung der Erschließung. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des §34 BauGB werden erfüllt.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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