Informationsvorlage - 2024/0198/FB
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitskreis '"Gewalt gegen Frauen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Frauenbeauftragte / Stabstelle Demographie
- Bearbeiter:
- Anke Michalsky
- Bericht erstattet:
- Michalsky, Anke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Kenntnisnahme
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16.05.2024
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Sachverhalt
Bericht über die Ergebnisse des Arbeitskreises „Gewalt gegen Frauen“
Hintergrund:
Antrag der SPD-Fraktion im Stadtrat Homburg „Frauenschutzräume“ vom 25. Februar 2021.
Forderung:
Bildung eines Arbeitskreises „Gewalt gegen Frauen“ sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene.
Definition Häusliche Gewalt:
Häusliche Gewalt bezeichnet (Gewalt-)Straftaten zwischen Personen einer partnerschaftlichen Beziehung, die derzeit besteht, sich in Auflösung befindet oder aufgelöst ist (unabhängig vom Tatort, auch ohne gemeinsamen Wohnsitz, unabhängig vom Alter) oder die in einem Angehörigenverhältnis zueinanderstehen und einen gemeinsamen Wohnsitz haben, soweit es sich nicht um Straftaten ausschließlich zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen handelt. (Landtag des Saarlandes/Drucksache 17/853)
Der Arbeitskreis:
Der Arbeitskreis „Gewalt gegen Frauen“ tagte von Mai 2021 bis November 2022 unter dem Vorsitz der damaligen Beigeordneten Frau Christine Becker und Frau Sevim Kaya-Karadag und von 2022 bis heute unter dem Vorsitz des Beigeordneten Manfred Rippel und Frau Sevim Kaya-Karadag. Vorbereitet wurden die Sitzungen von der Frauenbeauftragten Anke Michalsky.
Anzahl der Sitzungen:
18.05.2021
08.07.2021
04.10.2021
16.11.2021
20.12.2022
Sie Sitzung im Jahr 2023 wurde in das Jahr 2024 verschoben.
21.02.2024
Ergänzend fanden Termine mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes sowie Einladungen der Frauenpolitischen Sprecherinnen im Landtag statt.
Zusammensetzung es Arbeitskreises:
Eingeladen waren alle Stadtratsfraktionen als permanentes Gremium sowie Institutionen und Organisationen, wie AWO Saarland, Frauenunion Homburg, AsF Homburg/SPD Frauen, Frauenbüro des Saarpfalz-Kreises, Weißer Ring, Kreisjugendamt des Saarpfalz-Kreises.
Darüber hinaus wurden der damalige kommissarische Kämmerer der Stadt Homburg, Michael Braß, der Frauennotruf des Saarlandes, die Landtagsvizepräsidentin, Frau Christina Baltes, die Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes sowie die ehemalige Oberstaatsanwältin und Mitglied des Ausschusses GREVIO, Sabine Kräuter-Stockton, als Experten und Expertinnen eingeladen.
Die rechtliche Ausgangslage:
Bereits 2011 hat die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sog. Istanbul-Konvention, unterzeichnet und 2017 ratifiziert.
Damit gilt die Istanbul-Konvention seit dem 1. Februar 2018 im Range eines Bundesgesetzes. Die Konvention verpflichtet auch die Stadt Homburg zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und zur Beratung.
Seit dem Jahr 2005 sind alle Zuständigkeiten in Bezug auf Zuständigkeiten von sozialen Hilfen nach Sozialgesetzbuch (Jugendhilfe, Sozialhilfe, Grundsicherung, Job Center etc.) beim Saarpfalz-Kreis angesiedelt.
Übernimmt die Kommune freiwillig solche Leistungen, müssen diese aus kommunalen Eigenmitteln finanziert werden. Für die Stadt Homburg sind die Möglichkeiten zur Übernahme freiwilliger Leistungen aufgrund des Saarlandpaktes seit dem 01.01.2020 jedoch stark eingeschränkt.
Zweck der Istanbul-Konvention:
• Frauen u. Mädchen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und zu verhüten, zu verfolgen u. zu beseitigen
• Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen, Förderung einer echten Gleichstellung von Frauen u. Männern
• Entwurf eines umfassenden Rahmens sowie umfassender Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer
• Unterstützungsangebote für Organisationen und Strafverfolgungsbehörden zur wirksamen Kooperation, um mit einem integrierten Ansatz die Gewalt zu eliminieren
Verantwortlich sind alle Ebenen staatlichen Handelns: Bund, Länder und Kommunen unter Beteiligung der Zivilgesellschaft.
Datenlage:
Die Datenlage bzgl. der Fälle von häuslicher Gewalt bzw. sexualisierter Gewalt gegen Frauen im Saarpfalz-Kreis bzw. in der Stadt Homburg ist weiterhin lückenhaft.
- Landeskriminalstatistik des Landespolizeipräsidiums 2022 im Bereich der Stadt Homburg: von 613 Straftaten insgesamt sind 108 Fälle aus dem Bereich der häuslichen Gewalt = 17.8%
- Das Dunkelfeld in diesem Bereich liegt bei ca. 85%
- Frauenbüro des Saarpfalz-Kreises: 20% aller Beratungsfälle 2022 beziehen sich auf Vorfälle von häuslicher Gewalt
- Nach Angaben der AWO wurden 2022 insgesamt 11 Frauen (5%) aus dem Saarpfalz-Kreis in den saarländischen Frauenhäusern aufgenommen
Die AWO Saarland unterhält Frauenhäuser an vier Standorten (Neunkirchen, Saarbrücken, Völklingen und Saarlouis). Insgesamt können maximal 33 Frauen in 22 Familienzimmern und in 11 Einzelzimmern untergebracht werden.
Die Kosten des Aufenthalts:
Tagessatzkosten der Unterkunft: 17,20 €/Person
Lebensunterhalt (Essen, Kleidung, tägl. Bedarf usw.)
Die Kostenübernahme erfolgt bei Leistungsanspruch SBG II, SGB XII, AsylbLG. Bei fehlendem Anspruch muss die Frau die KdU selbst tragen und sich selbst aus eigenen Mitteln versorgen. (Qualitätssicherungsbericht 2022 der AWO-Frauenhäuser Saarland)
Fazit:
Der Arbeitskreis begrüßt ausdrücklich die 2023 ins Leben gerufene Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Begrüßenswert ist der geplante Landesaktionsplan zur Umsetzung von Maßnahmen.
Eine direkte Vertretung der Kreise und Kommunen beim Runden Tisch ist nicht vorgesehen.
Der Arbeitskreis bemängelt die fehlende systematische und unvollständige Datenlage für Homburg und den Saarpfalz-Kreis. Eine objektive Bedarfsanalyse im Hinblick auf Schutzräume und Schutzmaßnahmen ist somit erschwert. Der Arbeitskreis würde eine wohnortnahe Anlaufstelle, ein niedrigschwelliges Beratungsangebot, vor allem für Frauen mit Migrationshintergrund begrüßen.
Es gibt in Homburg und im gesamten Saarpfalz-Kreis keine Frauenschutzräume.
Auch Second-Stage-Angebote als Wohnraum-Konzept für Frauen, die nach dem Frauenhausaufenthalt eine Unterkunft suchen, sind nicht vorhanden.
Schutzräume für Frauen in einer akuten Notlage sind in Homburg nur im Zuge der Obdachunterbringung möglich.
Die Zusammenarbeit mit der Landeskoordinierungsstelle bezieht sich auf den Informationsaustausch. Im Bereich der Prävention und Öffentlichkeitsarbeit wäre eine Zusammenarbeit denkbar.
Deshalb empfiehlt der Arbeitskreis, in der kommenden Legislaturperiode an die Ergebnisse des bisherigen Arbeitskreises anzuknüpfen und fortzusetzen.
Denn: Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung!
