Beschlussvorlage - 2024/0234/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Folgende Ausschüsse werden gebildet:

  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (inkl. Beteiligungsangelegenheiten)
  • Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss
  • Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss
  • Werksausschuss
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Sachverhalt

Gemäß § 48 Abs. 1 KSVG kann der Stadtrat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Beschlussfassung über Angelegenheiten, die ihm nicht nach § 35 KSVG vorbehalten sind, aus seiner Mitte Ausschüsse bilden. Für Finanzangelegenheiten, Personalangelegenheiten, Natur-und Umweltschutzangelegenheiten und Rechnungsprüfungsangelegenheiten müssen solche Ausschüsse gebildet werden. Eine Zusammenlegung von Ausschüssen - mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses - ist zulässig.

Gemäß § 109 Abs. 2 KSVG ist für jeden Eigenbetrieb ein Werksausschuss zu bilden.

Darüber hinaus können neben diesen Pflichtausschüssen weitere Ausschüsse gebildet werden.

In der Amtszeit 2019 bis 2024 waren folgende Ausschüsse gebildet worden:

Rechnungsprüfungsausschuss, Werksausschuss, Personalausschuss, Haupt-und Finanzausschuss, Beteiligungsausschuss, Ständiger Vergabeausschuss, Bau- und Umweltausschuss, Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss.

Als temporäre Sonderausschüsse gem. § 12 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates waren die Sonderausschüsse "Touristische Erschließung Schlossberg" und "Reorganisation der Verwaltung" gebildet.

Als Pflichtausschüsse werden wie oben aufgeführt erneut der Rechnungsprüfungsausschuss und Werksausschuss gebildet.

Zur Optimierung und Straffung der Ausschussarbeit sollen für die Amtszeit 2024- 2029 die Zuständigkeiten bisheriger Ausschüsse wie folgt zusammengefasst werden:

  • Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (HFPA)
    (Angelegenheiten des bisherigen Haupt- und Finanzausschusses inkl. Beteiligungsangelegenheiten des bisherigen Beteiligungsausschusses und Angelegenheiten des bisherigen Personalausschusses)

    Die letzten vier Sitzungen des Beteiligungsausschusses dauerten im Durchschnitt weniger als 34 Minuten, so dass dessen Verhandlungsgegenstände im o.g. neu gebildeten Ausschuss, der  i.d.R. 6x jährlich tagt, nach Bedarf erfolgen kann. Nur knapp 20 Minuten betrug die durchschnittliche Sitzungsdauer der letzten vier Personalausschusssitzungen.
  • Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss  (BUVA)
    Die Zusammenlegung des bisherigen Bau- und Umweltausschusses mit dem bisherigen Ständigen Vergabeausschuss erfolgt unter Beibehaltung des bisherigen Sitzungsrhythmus des SVA, der i.d.R. monatlich außer in den Ferienwochen tagt. Dadurch können Verhandlungsgegenstände, die final im Ausschuss aufgerufen werden, zügiger beschlossen werden, was nicht nur den Projekten, sondern auch Antragsstellern entgegenkommen kann. Gleichzeitig wird die Dichte an Tagesordnungen und die Dauer der bisherigen BUA-Sitzungen entzerrt. Im Zuge einer im Einzelfall erforderlich werdenden Anhörung eines Ortsrates außerhalb des regulären Ortsrats-Turnus wäre auch eine Sondersitzung des zu berücksichtigenden Ortsrates denkbar.

Die bislang gebildeten Sonderausschüsse "Touristische Erschließung Schlossberg" und "Reorganisation der Verwaltung" entfallen. Themen bzw. Verhandlungsgegenstände des bisherigen Sonderausschusses "Touristische Erschließung Schlossberg" werden künftig im neuen BUVA behandelt. 

Die Zuständigkeit des bisherigen Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschusses wird beibehalten.

Bis zur diesbezüglichen Anpassung des §  12 und des § 14 der Geschäftsordnung des Stadtrates im Rahmen einer vorgesehenen Neufassung finden die dort festgehaltenen Zuständigkeiten und Wertgrenzen  in den nunmehr zusammengefassten Ausschüssen entsprechend Anwendung.  

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Finanz. Auswirkung

 

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