Beschlussvorlage - 2024/0242/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat entsendet sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der Homburger Parkhaus- und Stadtbus GmbH.

Gleichzeitig werden Bürgermeister und Beigeordnete gemäß Gesellschafterver-trag bestellt.

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Sachverhalt

Gemäß § 8 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der HPS GmbH ist der Oberbürgermeister kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. Der Stadtrat bestellt den Bürgermeister und die/den Beigeordneten, denen/dem der Geschäftszweig Verkehrswesen und Liegenschaften gemäß § 63 Absatz 3 KSVG übertragen ist, zu weiteren Aufsichtsratsmitgliedern.

Unbeschadet dieser Regelung entsendet der Rat der Kreisstadt Homburg weitere sechs seiner Mitglieder in den Aufsichtsrat.

Die Amtszeit des Aufsichtsrates und aller seiner Mitglieder endet mit Ablauf des Tages der ersten Sitzung eines neu gewählten Stadtrates der Kreisstadt Homburg.

 

Entsprechend der Stärke der im Stadtrat vertretenen Parteien/Wählergruppen ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt folgende Sitzverteilung:

 

CDU  2 Sitze

SPD  2 Sitze

AfD  1 Sitz

Grüne  1 Sitz

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Finanz. Auswirkung

 

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