Beschlussvorlage - 2024/0243/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat entsendet sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der Homburger Bäder GmbH. Gleichzeitig werden Bürgermeister und Beigeordnete gemäß Gesellschaftervertrag bestellt.

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Sachverhalt

Gemäß § 9 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der Homburger Bäder GmbH ist der Oberbürgermeister kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. Der Stadtrat bestellt den Bürgermeister der Kreisstadt Homburg - oder, sofern ein Beigeordneter für den Geschäftsbereich „Sport“ bestellt ist, diesen - und den Beigeordneten, dem das Sachgebiet „Jugend“ zur Erledigung übertragen ist, zu weiteren Aufsichtsratsmitgliedern.

Unbeschadet dieser Regelung entsendet der Rat der Kreisstadt Homburg weitere sechs seiner Mitglieder in den Aufsichtsrat.

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit der Amtszeit des Stadtrates.

Der alte Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates weiter.

 

Entsprechend der Stärke der im Stadtrat vertretenen Parteien/Wählergruppen ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt folgende Sitzverteilung:

 

CDU  2 Sitze

SPD  2 Sitze

AfD  1 Sitz

Grüne  1 Sitz

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Finanz. Auswirkung

 

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