Beschlussvorlage - 2024/0247/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat entsendet sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der Homburger Musikschule gGmbH. Gleichzeitig werden Bürgermeister und Beigeordnete gemäß Gesellschaftervertrag bestellt.

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Sachverhalt

Gemäß § 10 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der Homburger Musikschule gGmbH ist der Oberbürgermeister kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. Der Stadtrat bestellt den Bürgermeister und den Beigeordneten, dem das Sachgebiet „Jugend“ zur Erledigung übertragen ist, zu weiteren Aufsichtsratsmitgliedern.

Unbeschadet dieser Regelung entsendet der Rat der Kreisstadt Homburg weitere sechs seiner Mitglieder in den Aufsichtsrat.

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit der Amtszeit des Stadtrates.

Der alte Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates weiter.

 

Entsprechend der Stärke der im Stadtrat vertretenen Parteien/Wählergruppen ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt folgende Sitzverteilung:

 

CDU  2 Sitze

SPD  2 Sitze

AfD  1 Sitz

Grüne  1 Sitz

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Finanz. Auswirkung

 

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