Informationsvorlage - 2024/0226/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. § 33 Abs. 2 KSVG werden die Mitglieder des Stadtrates durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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Finanz. Auswirkung

 

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