Beschlussvorlage - 2024/0259/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der Stadtrat schlägt drei Mitglieder aus seinen Reihen nebst Stellvertreter(innen) zur Benennung in den Seniorenbeirat vor.

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Sachverhalt

Gemäß § 3 der Satzung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Homburg besteht der Seniorenbeirat der Kreisstadt Homburg aus bis zu 22 Mitgliedern. Jedes Mitglied soll eine Stellvertretung haben. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen werden für die Dauer der Legislaturperiode des Stadtrates von der Oberbürgermeisterin/vom Oberbürgermeister im Einvernehmen mit der/dem Seniorenbeauftragten benannt.  Die Benennung von drei Stadtratsmitgliedern nebst Stellvertreter/innen erfolgt auf Vorschlag des Stadtrates.

 

Zu beachten ist, dass die Mitglieder des Seniorenbeirates mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Die Mitglieder des Seniorenbeirates führen ihre Aufgaben über das Ende der Wahlperiode hinaus bis zur konstituierenden Sitzung des nach Ablauf der jeweiligen Wahlperiode neu berufenen Seniorenbeirates fort.

 

Entsprechend der Stärke der im Stadtrat vertretenen Parteien/Wählergruppen ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren nach d*Hondt folgende Sitzverteilung:

CDU     1 Sitz              + Stellvertreter

SPD      1 Sitz             + Stellvertreter

AfD       1 Sitz             + Stellvertreter

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Finanz. Auswirkung

 

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