Beschlussvorlage - 2024/0258/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Homburg GmbH 11 Ratsmitglieder zur Wahl in den Aufsichtsrat vor.

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Sachverhalt

Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Homburg GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 18 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister und der Bürgermeister der Kreisstadt Homburg sind kraft Amtes Mitglied im Aufsichtsrat. 11 Mitglieder des Aufsichtsrates werden auf Vorschlag des Stadtrates, 2 Mitglieder auf Vorschlag der Thüga und ein Mitglied auf Vorschlag der EEW durch die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft in den Aufsichtsrat gewählt.

Entsprechend der Stärke der im Stadtrat vertretenen Parteien/Wählergruppen ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren nach d*Hondt folgende Sitzverteilung:

 

CDU      4 Sitze

SPD       3 Sitze

AfD        2 Sitze

Grüne    1 Sitz

FWG     1 Sitz

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Finanz. Auswirkung

 

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