Beschlussvorlage - 2024/0245/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die bisherige Entschädigung für Ortsratsmitglieder der Ortsräte Einöd, Jägersburg, Kirrberg und Wörschweiler wird bestätigt und auch für die neu gebildeten Ortsräte Beeden, Bruchhof-Sanddorf, Erbach, Homburg, Reiskirchen und Schwarzenbach festgesetzt. Gleichzeitig wird die Entschädigung für die Mitglieder aller Ortsräte einer Überprüfung zugeführt.

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Sachverhalt

Der Stadtrat setzt gemäß § 74 Nr. 14  i. V. m. § 51 KSVG die Entschädigung der Ortsratsmitglieder fest. Über die Entschädigung entscheidet der Stadtrat mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl.

Bislang erhielten die Ortsratsmitglieder einen pauschalisierten Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich.

Wie die Entschädigung der Stadtratsmitglieder soll auch die Entschädigung der Ortsratsmitglieder einer Überprüfung zugeführt werden.

Gleiches gilt für den Stundensatz für einen Dienstausfall nach § 74 i.V. m. § 51 Abs. 3 Satz 2 KSVG als auch die Kürzung des Entschädigungsbetrages bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einer Ortsratssitzung.

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Finanz. Auswirkung

Ab 03. Juli 2024:

94 Ortsratsmitglieder x 30 EUR / monatlich = 2.820 EUR / monatlich

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