Beschlussvorlage - 2024/0244/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die bisherige Entschädigung der Stadtratsmitglieder wird bestätigt und einer Überprüfung zugeführt.

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Sachverhalt

Gemäß § 51 Abs. 1 KSVG erhalten Stadtratsmitglieder zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen baren Auslagen einen monatlichen Grundbetrag in angemessener Höhe. Daneben werden ihnen für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse Sitzungsgelder gewährt. Die Gemeinden können die Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 auch durch einen einheitlichen Pauschbetrag gewähren. Von dieser Möglichkeit der Pauschalisierung nach § 51 Abs. 1 Satz 3 KSVG hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg bisher Gebrauch gemacht. Über die Entschädigung nach § 51 Abs. 1 KSVG entscheidet der Stadtrat mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl.

Bereits seit September 2009 beläuft sich der pauschalisierte monatliche Entschädigungsbetrag unverändert auf 154 EUR bzw. 175 EUR bei Teilnahme am Ratsinformationssystem. Der Entschädigungsbetrag soll daher hinsichtlich seiner Angemessenheit einer Überprüfung zugeführt werden.

Gleiches gilt für den bislang an Fraktionsvorsitzende zusätzlich gewährten monatlichen Pauschalbetrag (120 EUR), den Stundensatz für einen Verdienstausfall nach § 51 Abs. 3 Satz 2 KSVG (5 EUR) als auch die Kürzung des Entschädigungsbetrages um 20 EUR bei unentschuldigter Nichtteilnahme an Gremiensitzungen.

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Finanz. Auswirkung

Ab 03. Juli 2024

51 Ratsmitglieder x 175 EUR = 8.925 EUR / monatlich

6 Fraktionsvorsitzende x 120 EUR = 720 EUR / monatlich

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