Beschlussvorlage - 2024/0298/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsrat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.

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Sachverhalt

Gemäß § 75 Abs. 1 KSVG wählt der Ortsrat in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte für die Amtszeit des Ortsrates eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Diese oder dieser führt gemäß § 75 Abs. 2 KSVG die Bezeichnung Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher.

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Finanz. Auswirkung

 

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