Informationsvorlage - 2024/0334/610

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Information und Kenntnisnahme:

Die Nutzung des ehemaligen Hotels Schweizerstuben, Kaiserstraße 70-72, städtebaulich dominant gelegen am Kreuzungsbereich Kaiserstraße / Bexbacherstraße (B423) wurde bereits vor Jahren aufgegeben. Ehemals wurde das Gebäude  für Beherbergung, Gastgewerbe und i.T. zum Wohnen genutzt.  Ein neuer Vorhabenträger beabsichtigt nun die Umnutzung im Bestand.

Die beantragte Nutzungsänderung sieht nun eine Wohnnutzung vor, der Gastraum soll als Schulungs- und Multifunktionsraum genutzt werden, das Schwimmbad wird außer Betrieb gesetzt.

Es sind keine wesentlichen baulichen Änderungen im äußeren Erscheinungsbildes vorgesehen, lediglich interne räumliche Änderungen. Die Zahl der nachgewiesenen Stellplätze beträgt 33 zzgl. einer neuen Fahrradabstellanlage.

Pläne befinden sich zur Übersicht im Anhang. 

Bauplanungsrechtlich liegt die Vorhabenfläche nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, die Lage beurteilt sich daher nach § 34 BauGB als Vorhaben (Nutzungsänderung) im unbeplanten Innenbereich. Der Antrag auf Nutzungsänderung in Wohnnutzung ist allgemein zulässig, daher ist die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB im Bauausschuss nicht notwendig.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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