Informationsvorlage - 2024/0332/100

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im BUA vom 25. Januar 2024 wurde seitens des Ausschusses problematisiert, dass teilweise Anhörungen in den Ortsräten öffentlich erfolgen, sodann jedoch in einem Ausschuss nichtöffentlich behandelt werden.

Ergänzend zu der bereits in der Sitzung erfolgten Erläuterung wurde zugesagt, dass die Thematik schriftlich in Gutachtenform dargelegt wird.

Die von der Rechtsabteilung übersandte gutachterliche Stellungnahme ist beigefügt und wird allen Ausschüssen zur Kenntnis gebracht.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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