Beschlussvorlage - 2024/0333/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch wird erteilt.

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Sachverhalt

Die SEH beantragt die Umnutzung und einen Erweiterungsanbau des ehemaligen Klärwärter- und Verwaltungsgebäudes auf dem Betriebsgeländes des EVS / Kläranlage Homburg. Für die Kläranlage liegt eine Baugenehmigung aus den 50er Jahren vor.

Um das richtige Genehmigungsverfahren abzustimmen, da die Betriebsfläche einer Kläranlage nach heutigem Recht einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfte, wurde mit dem zuständigen Fachamt LUA Folgendes vereinbart: 

- Umbauten der Kläranlage und Bestandteile hiervon werden auf dem Weg einer wasserrechtlichen Erlaubnis genehmigt 

- Zwar handelt es sich bei den Aufgaben der SEH um eine fachaffine Verwaltungstätigkeit, ähnlich der des EVS, es fehlt aber auf der Kläranlagenfläche der funktionale Zusammenhang

- Ein Genehmigungsverfahren zur Erreichung der wasserwirtschaftlichen Erlaubnis scheidet daher aus, es handelt sich dann auch nicht um eine „Verlustfläche“ der kommunalen Planungshoheit i.S. § 38 BauGB

- Eine Privilegierung dieser Nutzungsanfrage kann daher nicht als „Anlage der Abwasserwirtschaft“ i.s, § 35 1 Nr. 3 BauGB abgeleitet werden

- Ein geordnetes Baugenehmigungsverfahren ist das richtige Genehmigungsverfahren und es wird die Genehmigungsfähigkeit prüfen

- auf die Lage in einem Überschwemmungsgebiet wird hingewiesen.

- Die Lage bestimmt sich als Außenbereichslage i.S. § 35 Abs. 4 Nr. 1 i.V. m. § 35 Abs. 3 BauGB

Selbstredend ist dem Bauantragssteller „Stadtentwässerung“ die mit der Nutzung zu erwartenden Immissionen der Kläranlage wie Betriebsgeräusche, etwaige Geruchsbelästigung und Fahrverkehre bekannt und eine Abstimmung der Umnutzbarkeit wie auch Betriebs-Herausparzellierung mit dem Kläranlagenbetreiber EVS besprochen. 

Der Betrieb des Bauantragstellers umfasst einen Eigenbetrieb der Stadt Homburg, welcher als Verwaltungs- und Wirtschaftsbetrieb bezeichnet werden kann. Er umfasst insgesamt 12 Mitarbeiter. Die Betriebszeiten belaufen sich von 06.00 Uhr- 18.00 Uhr.

Da es noch keine Abgrenzung mittels klar definierter Grenzen ähnlich der von Gebietskörperschaften im Außenbereich gibt, werden sowohl der Ortsrat von Beeden wie auch der Ortsrat von Schwarzenbach beteiligt.

 

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Finanz. Auswirkung

 Keine

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Anlagen

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