Beschlussvorlage - 2024/0324/650

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Wiederaufbau- und Sanierungsarbeiten an der Burgmauer der Gustavsburg in Jägersburg werden außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 140 T Euro bereitgestellt.

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Sachverhalt

Am 30. Januar d. J. kam es infolge einer regenreichen Wetterlage zu einer massiven Unterspülung eines im Norden der Burganlage liegenden Ringmauerabschnitts mit anschließendem Teileinsturz.

 Zur Sicherung der Unfallgefahrenstelle wurde der nördliche Mauerabschnitt großräumig abgesperrt.

Im Verlauf der weiteren Untersuchungen bzgl. der noch vorhandenen Standsicherheit und Feststellung des Schadensausmaßes wurden mehrere Bagger- und Handschürfen gemeinsam mit Vertretern des Saarländischen Denkmalschutzes durch geführt. Auf Grund der aufgeweichten und maroden Fundamentierung, stürzten während des Untersuchungszeitraums weitere Abschnitte der nördlichen Mauer ein.

Das Schadensbild erstreckt sich nach Abschluss der Voruntersuchungen auf ca. 90% dieses Mauerabschnittes.

Mit Hilfe eines Fachbüros für Geotechnik wurde zwischenzeitlich ein Sanierungskonzept erarbeitet und mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt.


Nachdem nun die Vorgehensweise der Sanierung und die Kosten zur Wiederherstellung bestimmt werden konnten, schlägt die Fachabteilung vor, das fehlende Mauerwerk einschließlich neuer Fundamentierung schnellst möglich wieder herzustellen, um weiter Schäden im Bereich der Innenhoffläche und des Restmauerwerks infolge weiterer Witterungseinflüsse  und Erosion zu vermeiden.
Nach Vorgabe der Denkmalschutzbehörde soll die Mauer soweit möglich mit dem vorhandenen, gesicherten Sandsteinmaterial in Verbindung mit einer rückseitig stützenden Betonwand ausgeführt werden.

Im Zuge des Wiederaufbaus des nördlichen Mauer- Teilstücks soll darüber hinaus das östliche Mauerstück mit der Hofeinfahrt eine Fugensanierung erhalten, um künftigen Schäden in diesem Bereich vorzubeugen. Außerdem wird ein neues rückseitiges Drainagesystem im Innenhof der Burganlage eingebaut.


Die Herstellungskosten belaufen sich nach aktueller Kostenberechnung auf rd. 140.000,00 Euro.

Da diese Kosten unvorhersehbar waren und somit nicht im städtischen Haushalt abgebildet sind, sollen dafür außerplanmäßige Mittel bereitgestellt werden damit die Arbeiten zeitnah durchgeführt werden können.


Zur Entlastung des städtischen Haushaltes wird im Rahmen eines Denkmalschutz- Sonderprogramms des Bundes eine Zuwendung beantragt.

Die maximale Förderquote beläuft sich dabei auf 50% der zuwendungsfähigen Kosten.

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Finanz. Auswirkung

140.000,00 Euro (brutto)

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