Beschlussvorlage - 2024/0326/500

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Bestellung eines/einer Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie Bildung eines kommunalen Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 26. März 2015 wird beschlossen.

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Sachverhalt

Im Zuge der Überarbeitung der Seniorenbeiratssatzung wurde auch die „Behindertenbeiratssatzung“ einer Überprüfung unterzogen.

Die in § 9 der Satzung festgelegte Einladungsfrist zur konstituierenden Sitzung wird von 60 Tagen auf 100 Tage erweitert, um die organisatorische Umsetzung besser gewährleisten zu können.

Die Höchstmitgliederzahl wird – wie generell bei Gremienzusammensetzungen üblich – auf eine ungerade Zahl festgesetzt, um bei Anwesenheit aller Beiratsmitglieder und deren positiver oder negativer Stimmabgabe die einfache Mehrheit zu erreichen.

Im Zuge dieser Anpassungen erfolgen ebenso noch klarstellende Formulierungen auch im Hinblick auf eine Harmonisierung mit der Seniorenbeiratssatzung.

Die Änderungsvorschläge sind in beiliegender Synopse dargestellt und im Einzelnen erläutert.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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