Beschlussvorlage - 2024/0343/650

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Umsetzung und Finanzierung des Projektes  „Neugestaltung Umfeld Hohenburgschule mit Piazza Laziale und Urban Gardening“ , auf der Grundlage der weitergeführten Planung aus dem Wettbewerbsverfahren, über die gesamte Laufzeit und mit Hilfe des Bundes- Förderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“.
 

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Sachverhalt

Wie bereits in vergangenen Sitzungen berichtet, war auf Forderung des Zuschussgebers erst nach der Einreichung der stadteigenen Planung und Antragstellung ein Realisierungswettbewerb durch zu führen. Grund dafür war eine Änderung der Fördermodalitäten des Bundesförderprogramms.

Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahren hat das Siegerbüro HDK Dutt & Kist aus Saarbrücken ihren Entwurfsbeitrag am 7. Februar d. J. dem Stadtrat vorgestellt.
Nachdem das Planungsbüro HDK beauftragt war, wurden unmittelbar darauf die weiterführenden Planungsleistungen gestartet um die Grundlage für die formale Antragstellung beim Fördermittelgeber, der sogen. HU- Bau, zu erarbeiten.
Nach mehreren Abstimmungsgesprächen mit dem Zuschussgeber und der zuständigen Fachprüfstelle des Bundes, wurde die Gesamtplanung weiter konkretisiert. Insbesondere wurden die Themen des Klima- und Umweltschutzes, wie z.B. Entsiegelung, Regenwasserversickerung und Biodiversität, Wegeführung und Flächenausbau weiter detailliert.

Nun sind die erforderlichen Planungen und Berechnungen soweit vorbereitet, dass in einem nächsten Schritt die wiederholte formale Antragstellung beim Zuschussgeber erfolgen kann.
Im Rahmen der üblichen Antragstellung ist wiederum eine entsprechende Beschlussfassung des Stadtrates mit einzureichen.

Rückblickend wurde im Laufe der Projektentwicklung bereits am 16.12.2021 auf der Grundlage der stadteigenen Planung dieser verfahrenstechnisch notwendige Beschluss gefasst.
Infolge der Durchführung eines Wettbewerbs, folgte natürlich ein geändertes Entwurfsergebnis.
Somit ist der damalige Beschluss nicht mehr aktuell und muss auf die neue Planung hin ausgesprochen werden.
Die programmbedingte Förderhöchstsumme bezieht sich weiterhin auf eine Projektsumme von rd. 3 Mio. Euro bei einer 90%- Förderung.
Diese Zuschussobergrenze ist programmtechnisch festgeschrieben und kann vom Fördermittelgeber nicht erhöht werden.
Kosten die über diese Kostenobergrenze hinausgehen sind somit vom Antragsteller zu übernehmen.
Die aktuellen Projektkosten auf Basis der geänderten Planung liegen nun bei rd.  3,5 Mio. Euro (brutto).

Diese Kosten können jeweils anteilig im städt. Haushalt über drei Jahre hinweg verteilt werden.
Bei einer Projektlaufzeit bis Ende 2026 ergibt sich somit folgende Verteilung der Projektkosten:

Haushaltsjahr 2024          200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025    2.300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026                1.000.000,00 Euro
Gesamt- Projektkosten (brutto)   3.500.000,00 Euro


Der Eigenanteil Stadt errechnet sich dabei wie folgt:
10% aus 3 Mio.€ (Förderhöchstsatz der anrechenbaren Kosten) = rd. 300 T€
Kosten aus Wettbewerbssteigerung                      = rd. 500 T€
Gesamt- Eigenanteil (brutto)      = rd. 800 T€ 

Weitere Fördermöglichkeiten die eine Reduzierung des städtischen Eigenanteils
ermöglichen könnten, sind hierbei noch nicht berücksichtigt und werden parallel dazu noch geprüft.
 

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Finanz. Auswirkung

3.500.000,00 Euro (brutto)

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