Beschlussvorlage - 2024/0377/BG-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Bau eines Dorfgemeinschafts-Hauses für Bruchhof-Sanddorf - außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 800.000 €. 

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Sachverhalt

Die Dorfgemeinschaft von Bruchhof-Sanddorf kennzeichnet sich durch ein vielfältiges Vereinsleben, das zahlreiche kulturelle sowie sportliche Interessen vereint. Die Vereine und Verbände organisieren sich im Ortsteil im Dachverband „Vereine und Verbände Bruchhof-Sanddorf e.V.“. Der Institution fällt eine zentrale Rolle bei der Organisation des Dorflebens zu. Im Dialog miteinander stemmen die Mitgliedsvereine einmal im Jahr eine Kirmes vor Ort, die mit einem breiten Angebot an Ständen, Fahrgeschäften und einem Unterhaltungsprogramm die Bevölkerung an an zwei Tagen im Herbst lockt. Im weiteren Jahresverlauf kommen Vereine und Verbände je nach Anlass zu weiteren Aktivitäten wie Märkten oder kleineren Festen zusammen.

 

Der Dachverband "Vereine und Verbände Bruchhof-Sanddorf e. V." hat in seiner Sitzung vom 15.06.22 dem Vorhaben zum Bau eines Dorfgemeinschaftshauses einstimmig zugestimmt. 

 

Das Dorfgemeinschaftshaus soll ein kulturelles, soziales und kommunikatives Zentrum sein, das allen Bürgerinnen und Bürgern offensteht und multifunktional nutzbar ist. Solche Orte dienen dem Erhalt und der Weiterentwicklung des Dorfes als eigenständiger Sozialraum und festigen gleichzeitig die Gemeinschaft für viele Jahre. Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger erfährt institutionale Unterstützung und es wird erwartet, dass das Ehrenamt von Bruchhof-Sanddorf insgesamt gestärkt wird. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass bestehende Großveranstaltungen in der Zukunft nicht nur leichter organisiert sind, sondern die Veranstaltungsdichte in Bruchhof-Sanddorf insgesamt steigt.

 

Geplant ist, am bestehenden Vereinsheim des Sportvereins Bruchhof-Sanddorf einen Anbau zu erstellen, der gemäß dem beigefügten Nutzungskonzept allen Vereinen und Verbänden, die zum Dachverband "Vereine und Verbände Bruchhof-Sanddorf e. V." gehören, zur Verfügung steht.

 

Die Finanzierung der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 800.000 € erfolgt durch eine außerplanmäßige Einzahlung aufgrund einer geplanten ELER-Förderung in Höhe von 90 % (ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) und Minderausgaben in Höhe von 10 % aus übertragenen investiven Finanzansätzen des Vorjahres beim Produkt 57300200 (Mehrzweckhallen, -häuser, Bürgerhäuser, ehem. Schulen u. ä.) bei der Maßnahme 120 Sanierung Hohenburgschule. Eine Realisierung dieser Maßnahme muss nachfinanziert und in Folgejahre verschoben werden.

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Finanz. Auswirkung

 

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