Beschlussvorlage - 2024/0453/110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die arbeitssicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Kreisstadt Homburg und deren Tochtergesellschaften wird öffentlich ausgeschrieben.

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Sachverhalt

Gemäß § 1 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit hat ein Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. In der Regel sind dies Sicherheitsingenieur, -techniker oder –meister sowie Betriebsmediziner.

Ziel dieser Regelung ist, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können und die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

 

Seit 02.01.2016 stellt das avb Ingenieurbüro aus Homburg sowohl die sicherheitstechnische als auch arbeitsmedizinische Betreuung der Kreisstadt Homburg und deren Tochtergesellschaften sicher.

Am 07.09.2022 beschloss der Ständige Vergabeausschuss der Stadt Homburg, dass das avb Ingenieurbüro auch weiterhin die arbeitssicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Stadt Homburg und deren Tochtergesellschaften sicherstellt, allerdings mit der Maßgabe,  jährlich zu prüfen, ob die vorgenommene Bewertung und Beurteilung der erbrachten Leistungen auch weiterhin bedarfsgerecht zu den Bedürfnisses der Kreisstadt Homburg passt oder eine Neuvergabe der Leistungen erfolgen soll.

 

Da sich durch Aufpersonalisierung, hohe Fluktuation und Überalterung des Personalstammes das Auftragsvolumen deutlich vergrößert hat, wurde der Vertrag mit dem avb Ingenieurbüro zum 31.12.2024 sowohl für die sicherheitstechnische als auch die arbeitsmedizinische Betreuung gekündigt, da er nicht mehr bedarfsgerecht war.

Die Leistungen sollen mit einem Rahmenvertrag über eine Laufzeit von 4 Jahren neu ausgeschrieben werden.

 

Die Kostenschätzung erfolgt anhand den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 und unter Zugrundlegung der aktuellen Mitarbeiterzahl (Stand 01.09.2024).

 

Ausgeschrieben werden soll ein Rahmenvertrag über eine Laufzeit von 4 Jahren für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung.

 

Die Kostenschätzung für die vierjährige Gesamtlaufzeit beträgt 271.447 Euro.

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung für 4 Jahre: 271.447 Euro

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