Beschlussvorlage - 2024/0229/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat legt die Zahl der Beigeordneten in der Kreisstadt Homburg fest.

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Sachverhalt

Gemeinden haben gemäß § 64 S. 1 KSVG mindestens einen oder zwei Beigeordnete. Der Stadtrat kann gem. § 64 S. 2 KSVG die Zahl der Beigeordneten für die Kreisstadt Homburg auf maximal fünf festsetzen. Gem. § 68 Abs. 1 S. 2 KSVG darf die Gesamtzahl der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Beigeordneten die nach § 64 KSVG zulässige Höchstzahl nicht übersteigen.

 

Neben zwei hauptamtlichen Beigeordneten waren bisher drei ehrenamtliche Beigeordnete als Verhinderungsvertretung für den Oberbürgermeister bestellt.

Die hauptamtlichen Beigeordneten wurden/waren von der CDU und der SPD gestellt, die ehrenamtlichen Beigeordneten gehörten/gehören der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an.


Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund des sich aus der Größe der Kreisstadt Homburg ergebenden Aufgabenumfangs an der in der Vergangenheit bewährten Beigeordnetenzahl von fünf Beigeordneten (zwei hauptamtliche und drei ehrenamtliche) festzuhalten.


Die seit 01. Oktober 2024 mit Amtsantritt des Oberbürgermeisters und bisherigen Bürgermeisters Herrn Michael Forster sodann vakante Stelle des 1. hauptamtlichen Beigeordneten soll schnellstmöglich ausgeschrieben werden.

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Finanz. Auswirkung

 

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