Beschlussvorlage - 2024/0446/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vergabegrundsätze für die Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Eigenbetriebe und kommunalen Zweckverbände (Vergabeerlass 2024) des Ministers für Inneres, Bauen und Sport vom 28.08.2024 sind für sämtliche Vergabeverfahren der Kreisstadt Homburg verbindlich anzuwenden.

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Sachverhalt

Der Erlass enthält die Verlängerung der im Vergabeerlass vom 22. April 2022 (Amtsbl. I S. 722), zuletzt geändert durch Erlass vom 31. Oktober 2023 (Amtsbl. I S. 1000), befristet bis zum 31.12.2024 festgesetzten Wertgrenzen bis zum 31.12.2025

Die Wertgrenze für den Direktauftrag bei Bauleistungen wird auf 20.000 Euro erhöht.

Die Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben vom 7. Mai 2024 sind von den Kommunen entsprechend anzuwenden.

Die den Kommunen mit E-Mail vom 13.06.2024 mitgeteilten Erleichterungen zur Bekämpfung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Hochwasserkatastrophe ergänzend zu den Regelungen des Vergabeerlasses 2022 werden in den Vergabeerlass überführt.

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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