Beschlussvorlage - 2024/0446/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Anwendung des Vergabeerlasses des Landes vom 28.08.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 16 - Stabsstelle Zentrale Vergabestelle
- Bearbeiter:
- Jürgen Weber
- Bericht erstattet:
- Jürgen Weber
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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31.10.2024
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Sachverhalt
Der Erlass enthält die Verlängerung der im Vergabeerlass vom 22. April 2022 (Amtsbl. I S. 722), zuletzt geändert durch Erlass vom 31. Oktober 2023 (Amtsbl. I S. 1000), befristet bis zum 31.12.2024 festgesetzten Wertgrenzen bis zum 31.12.2025
Die Wertgrenze für den Direktauftrag bei Bauleistungen wird auf 20.000 Euro erhöht.
Die Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben vom 7. Mai 2024 sind von den Kommunen entsprechend anzuwenden.
Die den Kommunen mit E-Mail vom 13.06.2024 mitgeteilten Erleichterungen zur Bekämpfung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Hochwasserkatastrophe ergänzend zu den Regelungen des Vergabeerlasses 2022 werden in den Vergabeerlass überführt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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948,8 kB
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