Beschlussvorlage - 2024/0480/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Feststellung der Sitzverteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 - Hauptamt
- Bearbeiter:
- Janine Petri
- Bericht erstattet:
- Frau Puchner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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31.10.2024
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Sachverhalt
Hinsichtlich der Stärke der Ausschüsse wird vorgeschlagen, die Ausschussbesetzung auch bei der nunmehr vorzunehmenden Neubildung bei 15 Mitgliedern je Ausschuss zu belassen.
Bei der Besetzung der Ausschüsse sollen gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 KSVG die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke berücksichtigt werden; soweit Fraktionen bestehen, ist auf diese abzustellen.
Da die FDP im neu gewählten Stadtrat mit nur einem Mandat vertreten ist, besteht kein Fraktionsstatus mehr.
Die Sitze in den Ausschüssen werden auf die vorgenannten Gruppierungen entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder im Stadtrat nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt verteilt. Es ergibt sich bei einer Ausschussbesetzung mit 15 Mitgliedern folgende Sitzverteilung:
CDU-Fraktion 5 Sitze
SPD-Fraktion 4 Sitze
GRÜNE-Fraktion 2 Sitze
BFH-Fraktion 2 Sitze
AfD-Fraktion 1 Sitz
FWG-Fraktion 1 Sitz
LINKE-Fraktion 0 Sitze
FDP kein Fraktionsstatus
Bleibt eine Fraktion bei der Bildung eines Ausschusses unberücksichtigt, so kann sie aus ihrer Mitte ein Mitglied benennen, das mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, an den Ausschusssitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen kann ( § 48 Abs. 3 KSVG).
