Beschlussvorlage - 2024/0480/10

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

a) Die Zahl der Ausschussmitglieder wird auf 15 festgesetzt.

b) Die Sitzverteilung in den gebildeten Ausschüssen wird wie folgt festgestellt:

CDU 5 Sitze, SPD 4 Sitze, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2 Sitze, BFH 2 Sitze, AfD  1 Sitz, FWG 1 Sitz

Reduzieren

Sachverhalt

Hinsichtlich der Stärke der Ausschüsse wird vorgeschlagen, die Ausschussbesetzung auch bei der nunmehr vorzunehmenden Neubildung bei 15 Mitgliedern je Ausschuss zu belassen.

 

Bei der Besetzung der Ausschüsse sollen gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 KSVG die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke berücksichtigt werden; soweit Fraktionen bestehen, ist auf diese abzustellen.

 

Da die FDP im neu gewählten Stadtrat mit nur einem Mandat vertreten ist, besteht kein Fraktionsstatus mehr.

Die Sitze in den Ausschüssen werden auf die vorgenannten Gruppierungen entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder im Stadtrat nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt verteilt. Es ergibt sich bei einer Ausschussbesetzung mit 15 Mitgliedern folgende Sitzverteilung:

 

CDU-Fraktion  5 Sitze

SPD-Fraktion            4 Sitze

GRÜNE-Fraktion  2 Sitze

BFH-Fraktion  2 Sitze

AfD-Fraktion  1 Sitz

FWG-Fraktion  1 Sitz

LINKE-Fraktion  0 Sitze

FDP   kein Fraktionsstatus

 

Bleibt eine Fraktion bei der Bildung eines Ausschusses unberücksichtigt, so kann sie aus ihrer Mitte ein Mitglied benennen, das mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, an den Ausschusssitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen kann ( § 48 Abs. 3 KSVG). 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...