Beschlussvorlage - 2024/0482/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtwerke Homburg GmbH beteiligt sich an einer Ladesäulengesellschaft.

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Sachverhalt

Nach § 35 KSVG sind unmittelbare und mittelbare Beteiligungen ratsvorbehaltene Aufgaben. Die Homburger Parkhaus und Stadtbus GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Homburg ist mehrheitlich an der Stadtwerke Homburg GmbH beteiligt.

 

Ab dem 1.01.2025 dürfen Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen weder Eigentümer von Ladepunkten sein noch diese errichten, verwalten oder betreiben. Dies trifft auch auf die Stadtwerke Homburg zu.

 

Daher wollen die SWH GmbH mit 8 Partnern zusammen eine gemeinsame Ladesäulengesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG errichten. Dabei handelt es sich um eine Personengesellschaft an der neben den Kommanditisten (9 Stadtwerke) als Komplementär eine Haftungs-GmbH beteiligt ist. Die Beteiligung der einzelnen Gesellschafter an der KG soll jeweils 100 € betragen. Das Stammkapital der Komplementär-GmbH beträgt 25.000 € und erbringt jeder zu gleichen Teilen. Über die HPS GmbH ist die neue Ladesäulengesellschaft eine mittelbare Beteiligung der Stadt Homburg.

 

Der Aufsichtsrat der SWH GmbH hat sich in seiner Sitzung am 2.07.2024 für diese Beteiligung ausgesprochen. In der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage ist die Empfehlung des Aufsichtsrates der SWH GmbH beigefügt. Dieser kann auch die Zusammensetzung der Gesellschafter entnommen werden. Ebenfalls ist dort der Zweck der Gesellschaft separat und detailliert dargestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Auf den Haushalt der Stadt: keine

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Anlagen

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