Informationsvorlage - 2024/0481/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 48 KSVG werden die Mitglieder der Ausschüsse von den jeweiligen Gruppierungen entsprechend der vom Stadtrat festgestellten Sitzverteilung benannt. 

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Finanz. Auswirkung

 

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