Beschlussvorlage - 2024/0485/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Aufsichtsrates der GEW Management GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 - Hauptamt
- Bearbeiter:
- Janine Petri
- Bericht erstattet:
- Frau Puchner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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31.10.2024
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Beschlussvorschlag
a) Der Stadtrat widerruft die mit Beschlussfassung vom 11.07.2024 erfolgte Entsendung von vier Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Gebäude-, Energie- und Wasser- Managementgesellschaft (GEW Management GmbH).
b) Der Stadtrat entsendet neben dem bereits am 11.07.2024 entsendeten Oberbürgermeister vier weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gebäude-, Energie- und Wasser- Managementgesellschaft (GEW Management GmbH).
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 11.07.2024 entsandte der Stadtrat gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages der Gebäude-, Energie- und Wasser- Managementgesellschaft (GEW Management GmbH) folgende Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der GEW:
- Herr Matthias Bächle (CDU)
- Herr Dr. Christian Zimmer (CDU)
- Herr Pascal Conigliaro (SPD)
- Herr Michael Karg (AfD)
Gem. § 8 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung für die Bestellung (Wahl) des Aufsichtsrates zuständig.
Nach Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder durch ein Gesellschaftsorgan ist bei mittelbar bestellten Vertretern der Gemeinde ein Widerruf nicht möglich.
Festzuhalten ist, dass die Gesellschafterversammlung der GEW bislang noch nicht tagen konnte, um die Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen.
Am 16.09.2024 erklärten fünf Ratsmitglieder ihren Austritt aus der AfD und der AfD-Fraktion und zeigten zugleich der Bildung der neuen Stadtratsfraktion „Bündnis für Homburg (BFH)“ an.
Am 29.09.2024 erklärte ein weiteres Mitglied der AfD seinen Parteiaustritt und künftig Zugehörigkeit zur neu gebildeten BFH-Fraktion.
Da die Bestellung des Aufsichtsrates der GEW bislang noch nicht erfolgte, besteht nunmehr die Möglichkeit, die erfolgte Entsendung zu widerrufen und der Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung der mittlerweile erfolgten Fraktionsneubildung einen neuen Vorschlag zur Bestellung des Aufsichtsrates zu unterbreiten.
Das im Rat aktuell vorhandene Stärkeverhältnis, welches für die Entsendung von Ratsmitgliedern herangezogen wird, stellte sich wie folgt dar:
CDU 2
SPD 2
