Beschlussvorlage - 2024/0490/110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die vakante Stelle der/des ersten hauptamtlichen Beigeordneten

(Bürgermeister/in) wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen öffentlich ausgeschrieben.

Die Besoldung der/des ersten hauptamtlichen Beigeordneten (Bürgermeister/in) wird in Besoldungsgruppe B 3 festgesetzt.

Der/dem ersten hauptamtlichen Beigeordneten (Bürgermeister/in) wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von zwei Dritteln der Aufwandsentschädigung des Oberbürgermeisters gewährt.

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Sachverhalt

Durch die Wahl des amtierenden Bürgermeisters Michael Forster zum Oberbürgermeister ist mit dessen Amtsantritt zum 01.10.2024 die Stelle der/des ersten hauptamtlichen Beigeordneten (Bürgermeister/in) vakant.

Somit ist die Stelle der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Kreisstadt Homburg wieder zu besetzen.

Gemäß § 31 Abs. 2 KSVG sind hauptamtliche Beigeordnete für die Dauer von 10 Jahren zu berufen.

 

Der der/dem Bürgermeister/in übertragene Geschäftszweig umfasst derzeit die Bereiche zentrale Dienste und EDV, Bauen und Umwelt, Antikorruption und Digitalisierung.  In der Stellenausschreibung wird der Hinweis erfolgen, dass eine Änderung der Geschäftsverteilung vorbehalten bleibt.

 

Nach § 68 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) ist die Stelle öffentlich auszuschreiben. Hierfür ist der Inhalt der Stellenausschreibung festzulegen.

Außerdem ist gemäß § 68 Abs. 2 KSVG die Besoldung der/des ersten hauptamtlichen Beigeordneten vor der Ausschreibung durch den Stadtrat im Rahmen der geltenden Vorschriften der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesV SL) festzusetzen.

 

Nach § 1 der Saarl. Kommunalbesoldungsverordnung richtet sich die Einstufung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit nach der Einwohnerzahl, dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der wahrzunehmenden Verwaltungsaufgaben.

Gemäß § 5 dieser Verordnung ist als Einwohnerzahl die vom Landesamt für Zentrale Dienste -Statistisches Amt- nach dem Ergebnis der letzten allgemeinen Zählung der Bevölkerung auf den 30. Juni des Vorjahres fortgeschriebene und veröffentlichte Personenzahl zugrunde zu legen.

Da davon auszugehen ist, dass die Ernennung der/des hauptamtlichen Beigeordneten Anfang des Jahres 2025 erfolgen wird, wird die Einwohnerzahl zum 30.06.2024 zugrunde gelegt. Die vom Landesamt für Zentrale Dienste veröffentlichte Einwohnerzahl für Homburg zu diesem Stichtag beträgt 42.356.

 

Gemäß § 3 Nr. 1 KomBesV SL erfolgt die Einstufung der/des ersten hauptamtlichen Beigeordneten bei einer Einwohnerzahl von 40.001 bis 60.000 mindestens in Besoldungsgruppe B 3, höchstens in Besoldungsgruppe B 4.

 

In Anlehnung an die Besoldungsregelungen beim Oberbürgermeister in § 2 Abs. 2 KomBesV SL (Besoldung in der ersten Amtszeit zunächst in der unteren der beiden zugelassenen Besoldungsgruppen und Höherstufung frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit durch Beschluss des Stadtrates) wird vorgeschlagen, bei der Besoldung der/des ersten hauptamtlichen Beigeordneten (Bürgermeister/in) analog zu verfahren.

 

Neben der Besoldung erhält der/die Stelleninhaber/in nach § 5 der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter in der derzeit gültigen Fassung eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist durch das zuständige Beschlussorgan (Stadtrat) nach der voraussichtlichen Höhe des Aufwandes gemäß der genannten Verordnung festzusetzen. Der/dem ersten hauptamtlichen Beigeordneten kann eine Entschädigung von bis zu zwei Dritteln der Aufwandsentschädigung des Oberbürgermeisters zugestanden werden.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, dem Oberbürgermeister abhängig von der Einwohnerzahl als monatliche Aufwandentschädigung einen Betrag von 307 Euro (bei einer Einwohnerzahl von 40.001 bis zu 60.000) zu gewähren.

Damit beträgt der der/dem ersten hauptamtlichen Beigeordneten zu gewährende Höchstbetrag 204,67 Euro.

 

Folgender Ausschreibungstext soll veröffentlicht werden:

 

Bei der Kreis- und Universitätsstadt Homburg (rd. 42.400 Einwohner) ist die Stelle

 

der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

 

zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

 

Der Geschäftsbereich des Bürgermeisters umfasst derzeit die Bereiche zentrale Dienste und EDV, Bauen und Umwelt, Antikorruption und Digitalisierung. Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.

 

Die Amtszeit beträgt 10 Jahre. Die Besoldung erfolgt gemäß § 3 der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 3. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe B 4 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters durch Beschluss des Stadtrates möglich.  Daneben wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.

 

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

 

Bewerber/innen müssen für das Amt geeignet sein. Sie müssen mindestens die Befähigung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung besitzen oder über entsprechende Erfahrungen verfügen, die sie durch verantwortliche Tätigkeiten in Verwaltung oder Wirtschaft erworben haben. In das Amt kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird vom Stadtrat der Kreisstadt Homburg in geheimer Wahl gewählt.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum xx.xx.xx an die Kreisstadt Homburg, Personalabteilung, Am Forum 5, 66424 Homburg, zu richten.

 

Homburg, den

 

 

 

Michael Forster

Oberbürgermeister

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die erforderlichen Mittel sind bei der Personalkostenplanung berücksichtigt.

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