Beschlussvorlage - 2024/0484/670-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das integrierte Klimaschutzkonzept wird durch den Stadtrat für die Kreisstadt Homburg beschlossen.

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Sachverhalt

Die Klimaschutzmanagerin der Stadt Homburg Andrea Lippmann stellt den Beteiligten das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Homburg vor.

 

Mit dem Stadtratsbeschluss „Mehr Klimaschutz in Homburg“ der Parteien Bündnis 90/die Grünen CDU, SPD, FDP und die Linken 2019 verstärkte die Stadt Homburg ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes. 

 

Im Rahmen der Förderung aus den Mitteln der nationalen Klimaschutzinitiative wurde durch den Klimaschutzmanager (KM) Böhme und des IfaS-Institut des Umwelt-Campus Birkenfeld von Februar 2022 bis Mai 2023 ein Integriertes Klimaschutzkonzept (iKSK) und Klimaschutzmanagement (KSM) in der Kreisstadt Homburg als Erstvorhaben erstellt und eingeführt.

 

Teil des iKSK von Homburg ist die Analyse der IST-Situation sowie des Gesamtenergieverbrauches, der Energieversorgung und der Treibhausgasemissionen.

Weiterhin sind die Potenziale der Energieeinsparung und -effizienz nach Verbrauchern dargestellt und die Potentiale zur Erschließung der erneuerbaren Energien.

In zwei Szenarien werden mögliche Entwicklungen der Energie- und Treibhausgasbilanz in die Zukunft beschrieben.

Mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog ist dargestellt, wie die Klimaziele der Stadt Homburg erreicht werden können.

 

Weiterhin wurden eine Umfrage „Klimaschutz in Homburg“ und ein „Klima-Workshop“ zur breiten Beteiligung der Bevölkerung durch Klimaschutzmanager Böhme durchgeführt. Die Ergebnisse sind im vorliegenden iKSK dargestellt.

 

Um die Treibhausgas-Neutralität der Bundesrepublik und des Saarlandes bis zum Jahr 2045 auch in und durch Homburg erreichen zu können, ist es notwendig, das iKSK zu beschließen, welches als Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen in Bezug auf Klimaschutz und Klimawandelanpassungen gilt.

 

Der Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss der Kreisstadt Homburg hat am 2.10.2024 folgende Änderungen von Maßnahmen (siehe S. 93, S.95, S. 118) gewünscht, die im iKSK eingearbeitet wurden:

M 13 – PV-Nutzungsgebot bei Neubauten wurde durch „Empfehlung von PV auf Neubauten“ ersetzt

M 15 – Ausbau Solarthermischer Anlagen wurde durch „unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit“ ergänzt

M 38 – Nachhaltiger Transport und Verwendung von Abfällen: Die Stadt Homburg strebt eine lokale Nutzung und Wertschöpfung der anfallenden Abfälle an …. wurde durch „Die Stadt Homburg prüft eine lokale Nutzung….“ ersetzt

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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