Beschlussvorlage - 2024/0456/24-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Aufsichtsrat empfiehlt, den Jahresabschluss 2022 festzustellen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Das Ergebnis 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt ebenso. Die Gesellschafterversammlung, erteilt dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung. Der Stadtrat und die Gesellschafterversammlung stellen den Jahresabschluss fest.

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2022 der HPS GmbH wurde von der ATAX Treuhand GmbH, St. Ingbert geprüft.

Gegenstand der Prüfung waren die Buchhaltung, der Jahresabschluss und der Lagebericht der Geschäftsführung nach den §§ 316 ff HGB. Es waren die Vorschriften des § 111 Abs. 1 KSVG i.V.m. den §§ 15 und 16 des Gesellschaftsvertrages sowie des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HGrG zu beachten. Dabei wurden auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. eingehalten.

 

Die Prüfungsgesellschaft hat als abschließendes Ergebnis ihrer Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Jahresabschluss 2022 wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

 

 Bilanzsumme:    48.767.666,90 €

 Summe der Erträge:     8.554.971,86 €

 Summe der Aufwendungen:    5.350.483,94 €

Jahresüberschuss:      3.204.487,92 €.

 

Zur detaillierten Erläuterung einzelner Positionen von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der weiteren Feststellungen der Prüfungsgesellschaft wird auf den Bericht bzw. die Anlagen zum Bericht verwiesen. Der Jahresabschluss wird veröffentlicht.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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