Beschlussvorlage - 2024/0458/24-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ausschreibung und Vergabe der Stadtbuslinien soll für 10 Jahre erfolgen. Die Vorabinformation auf der Grundlage der bestehenden Fahrpläne wird veröffentlicht.

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Sachverhalt

Die Ausschreibung und Vergabe der Stadtbuslinien muss für 2026 neu erfolgen. Dies ist zwei Jahre vorher eu-weit bekannt zu machen. Aufgabenträger für die Stadtbuslinien ist der Saarpfalz-Kreis. Für die Ausschreibung und Vergabe ist der ZPS (Zweckverband Personennahverkehr Saarland) in Saarbrücken zuständig.

 

Zur Vorbereitung der Ausschreibung wurde Anfang des Jahres das Büro IGDB Verkehrsplanung und Beratung, Dreieich mit der Überplanung des Stadtbusverkehrs (Status-Quo) beauftragt. Insbesondere die Einbindung des Stadtbusses in die Fahrpläne der Deutschen Bahn und der Buslinien des Saarpfalz-Kreises waren zu berücksichtigen. Schwachstellenanalyse und Verbesserungsvorschläge wurden untersucht. Die IGDB stellt die durchgeführten Untersuchungen und die Ergebnisse der Überplanung des bestehenden Stadtbusverkehrs vor.

 

Die Vorabinformation zur danach anstehenden Ausschreibung ist bekannt zu machen. Diese erfolgt auf der Grundlage der bestehenden Fahrpläne. Diese selbst können im Vergabeverfahren noch jederzeit angepasst werden. Bei der Vorabinformation handelt es sich um die Festlegung von Mindeststandards. Eine Ausweitung ist jederzeit möglich. Die Vorabinformation dient lediglich dazu, mögliche Bieter frühzeitig zu informieren. Auch soll so Verkehrsunternehmen ermöglicht werden, eigenwirtschaftliche Anträge zur Erbringung der Verkehrsleistung zu stellen. Dies ist zwar aufgrund der mangelnden finanziellen Ausstattung des Verkehrs so gut wie ausgeschlossen, trotzdem muss die Möglichkeit eingeräumt werden.

 

Vor Erstellung der Unterlagen für die Ausschreibung sind die Ortsräte anzuhören. Mit der Erstellung der Vergabeunterlagen ist ein Verkehrsplanungsbüro zu beauftragen.

Auf Empfehlung des Saarpfalz-Kreises sollte der Ausschreibungszeitraum auf 10 Jahre festgelegt werde, da sich so eine höhere Planungssicherheit für Stadt und Verkehrsunternehmen ergibt, was auch eine längere Abschreibungsdauer für Investitionen beutet.

 

Für die Beschaffung neuer Fahrzeuge gilt die CVD (Clean Vehicle Directive), nach der eine Quote von 65 % (bei Zuschlag vor dem 31.12.2025 lediglich 45 %) sauberer Fahrzeuge gefordert wird. Diese Quote gilt auch bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen an private Busunternehmen, wie es bei der Vergabe des Stadtbusses der Fall ist. Im Ergebnis haben alle Neubeschaffungen „sauber“ zu erfolgen. Zur Zeit erfolgt die Prüfung der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Umstellung der Dieselbusse auf Elektrobusse. Durch technologische Fortschritte konnte bereits Reichweite und Zuverlässigkeit der E-Busse gesteigert werden. Aus finanzieller Sicht sind Anschaffungspreise sowie Infrastrukturkosten (Lade- und Wartungseinrichtung, Betriebshof) allerdings noch deutlich über denen konventioneller Fahrzeuge. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe aus der CVD im Ausschreibungsverfahren ist noch zu prüfen.

 

Mögliche zusätzliche Bedarfe auf Grund der Reaktivierung der Bahnstrecke Zweibrücken – Homburg werden später berücksichtigt.

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Finanz. Auswirkung

Auf den Haushalt der Stadt: keine

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Anlagen

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