Einleitungsbeschluss - 2024/0505/110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Führerscheinausbildung der Klassen C, C/CE sowie CE für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und Mitarbeitende des städtischen Baubetriebshofes wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.

Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, nach Prüfung und Wertung der Angebote den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

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Sachverhalt

Zur Sicherstellung der dauerhaften Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr sowie des städtischen Baubetriebshofes, insbesondere in den Bereichen Müllabfuhr und Winterdienst, ist es erforderlich, dass eine ausreichende Anzahl an Feuerwehrangehörigen und Mitarbeitenden des Baubetriebshofes über die notwendige Qualifikation zur Führung von LKWs, mit oder ohne Anhänger, verfügt.

Angesichts der Tatsache, dass in naher Zukunft vermehrt Feuerwehrangehörige mit entsprechender Fahrerlaubnis aufgrund des Erreichens der Altersgrenze in die Alters- und Ehrenabteilung übertreten, besteht dringender Handlungsbedarf, um geeigneten Nachwuchs auszubilden und somit den drohenden Fahrpersonalausfall zu kompensieren. Nur so kann die Einsatzbereitschaft langfristig aufrechterhalten werden.

Ab dem Jahr 2025 soll es daher jährlich bis zu sechs Mitgliedern der aktiven Wehr ermöglicht werden, die Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE zu erwerben. Da einige Angehörige der Wehr bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C sind, benötigen diese lediglich eine Weiterbildung zur Erlangung der Klasse CE, um vollumfänglich als Fahrer sämtlicher Einsatzfahrzeuge eingesetzt werden zu können. Der Wehrführer sowie der Leiter des Bürgerservice schlagen vor, jährlich bis zu vier Ausbildungen für die Führerscheinklassen C/CE sowie bis zu zwei Ausbildungen ausschließlich für die Klasse CE zu ermöglichen.

 

Eine ähnliche Situation zeigt sich im städtischen Baubetriebshof. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der damit verbundenen krankheitsbedingten Fehlzeiten ist auch hier eine vorausschauende Personalentwicklung erforderlich. Die Leiterin des Baubetriebshofes empfiehlt daher, pro Jahr bis zu zwei Mitarbeitenden den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C und einem weiteren Mitarbeitenden den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C/CE zu ermöglichen. Da Anhängerfahrzeuge im Fuhrpark des Baubetriebshofes nur selten eingesetzt werden, ist der Bedarf an Fahrerlaubnissen der Klasse CE hier entsprechend geringer.

 

Die Verwaltung hat sich dazu entschlossen, den Empfehlungen des Wehrführers, des Leiter Bürgerservice sowie der Baubetriebshofleitung zu folgen.

 

Die Leistungen sollen mit einem Rahmenvertrag über eine Laufzeit von drei Jahren im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden.

 

Die Kostenschätzung erfolgte anhand von Erfahrungswerten betr. die benötigten Übungsstunden und den derzeit gültigen Fahrschulpreisen (Stand 10/2024).

Die geschätzte Auftragssumme für die Gesamtlaufzeit beträgt brutto 149.125,83 € (netto: 125.315,82 €).

Gleichzeitig ersucht die Verwaltung um die Ermächtigung, nach Prüfung und Wertung der Angebote, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung: netto: 125.315,82 €; brutto: 149.125,83 €

Die Kosten wurden bei der Mittelplanung für 2025 berücksichtigt.

 

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