Beschlussvorlage - 2024/0239/10-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat wählt gemäß § 46 KSVG Beauftragte.

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Sachverhalt

Auf die Wahl der Beauftragten ist § 46 KSVG entsprechend anzuwenden.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen und Bewerbern ein, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmzahlen erreicht haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Ergibt auch die Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Berechnung der Mehrheit nicht mit.

 

Beim Wahlgang ist eine Wahlkabine zu nutzen. Aus der Mitte des Stadtrates sind zwei Wahlhelfer/innen zu benennen.

 

Aus den Fraktionen des Stadtrates wurden für die Amtszeit 2024 - 2029 folgende Personen zur Wahl vorgeschlagen:

 

Zuständigkeitsbereich

Vorgeschlagene Person

vorgeschlagen von

Behinderte

Mirco Caster

(SPD)

Kindertageseinrichtungen

Stefanie Simon

(SPD)

Integration

Nurettin Tan

(CDU)

Radverkehr/ÖPNV

Torsten Feix

(SPD)

Schule und Inklusion

Thomas Höchst

(SPD)

Senioren

Gabriele Engel

(CDU)

Sport

Gerhard Wagner

(SPD)

Stadtmarketing

Axel Ulmcke (FWG)

(CDU)

 

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Finanz. Auswirkung

 

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