Beschlussvorlage - 2024/0557/50

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den freien Trägern der Wohlfahrtspflege werden wie vorgeschlagen, Zuschüsse gewährt.

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Sachverhalt

Alle rechtzeitig und vollständig eingereichten Zuschuss-Anträge wurden geprüft. Die Verteilung der Mittel erfolgt gemäß den Richtlinien der Stadt Homburg zur Förderung der Wohlfahrtspflege in der Fassung vom 16.12.2020 - gültig ab 1.1.2021. 

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Finanz. Auswirkung

 einmalige Gesamtsumme = 18.900 €

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